Mediatorensuche auf www.zertifizierter-mediator.de

Tischgesellschaft_72dpi_webAuf der Internetseite www.zertifizierter-mediator.de werden alle MediatorInnen gelistet, die in Ihrem Profil bei www.mediator-finden.de Informationen über Ihr Ausbildungszertifikat oder eine Verbandsanerkennung hinterlegt haben. Ab sofort ist auf der Start-Seite auch eine Suche nach Postleitzahlen und Fachgebiet für diese MediatorInnen möglich.

Die Seite bietet außerdem Informationen zum Mediationsgesetz, den geplanten Regelungen für den „zertifizierten Mediator“ und zum laufenden Status des Erlasses der Rechtsverordnung.

Entwurf der Rechtsverordnung zum zertifizierten Mediator liegt vor

Paragra

Nachträgliche Ergänzung am 04.09.2016. Die Rechtsverordnung zur Aus- und Fortbildung für die Bezeichnung Zertifizierter Mediator wurde zwischenzeitlich veröffentlicht. Nähere Informationen finden Sie über diesen Link.

 

„Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen über die Ausbildung zum zertifizierten Mediator und über die Fortbildung des zertifizierten Mediators sowie Anforderungen an Aus- und Fortbildungseinrichtungen zu  erlassen.“ heißt es in § 6 des Mediationsgesetzes vom 21.07.2012.

Ziel dieser Regelung war und ist es , dem § 5 Abs. 2 des Mediationsgesetzes in dem es heißt: „Als zertifizierter Mediator darf sich bezeichnen, wer eine Ausbildung zum Mediator abgeschlossen hat, die den Anforderungen der Rechtsverordnung nach § 6 entspricht.“ die Ausgestaltung zu geben.

Lange ersehnt liegt nun ein Entwurf des (inzwischen um den Verbraucherschutz erweiterten und gegenüber dem damaligen Stand umgestalteten) Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor für eine Verordnungsentwurf über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren(Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungs-Verordnung – ZMediatAusbV), in der gemäß § 1 die Aus- und Fortbildung zum zertifizierten Mediator und die Anforderungen an die Einrichtungen zur Aus- und Fortbildungen geregelt werden.

Überraschend sind die Inhalte dieser Verordnung in Bezug auf die Ausbildungsinhalte nicht, diese folgen im wesentlichen der Begründung der Beschlussempfehlung zum Mediationsgesetz, (abrufbar auf der Seite http://www.zertifizierter-mediator.de/zertifizierung.php).

Allerdings gibt es einige Änderungen im Themenbereich „Recht in der Mediation“:
Spricht die Beschlussempfehlung noch von der Abgrenzung zu den Aufgaben des Parteianwalts, wird jetzt die „Rolle des Mediators“ in Abgrenzung zu den Aufgaben des Parteianwalts in den Vordergrund gerückt. In der Beschlussempfehlung hieß es „Sensibilisierung für die rechtliche Relevanz bestimmter Sachverhalte bzw. rechtzeitige Empfehlung an die Medianden, in rechtlich relevanten Fällen externe rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.“ Im Verordnungsentwurf heißt es nun: „Sensibilisierung für das Erkennen von rechtlich relevanten Sachverhalten bzw. von Situationen, in denen den Medianden die Inanspruchnahme externer rechtlicher Beratung zu empfehlen ist, um eine informierte Entscheidung zu treffen“. Hier wird also jetzt vorausgesetzt, dass nach diesem Anteil der Ausbildung (von nur 12 Stunden) die Mediatoren rechtlich relevante Sachverhalte und Situationen „erkennen“ und außerdem implizit vorausgesetzt, dass eine rechtliche Beratung eine Weg ist eine „informierte Entscheidung“ zu treffen. Hier sollte man noch einmal nachdenken, was sich dahinter wirklich verbirgt, welche Interessengruppe hat hier gewirkt? Soll hier durch die Hintertür ggf. die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ auf Juristen eingeschränkt werden, weil nur diese in den 12 Stunden Ausbildungsanteil in die Lage versetzt werden, rechtlich relevante Sachverhalte und Situationen zu „erkennen“.

Überraschend ist, dass diese Verordnung die Anforderungen an die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ höher steckt, als diese durch das Mediationsgesetz vorgegeben sind. Im § 5 MediationsG ist als Voraussetzung lediglich geregelt, dass die Bezeichnung zertifizierter Mediator führen darf, „wer eine Ausbildung zum Mediator abgeschlossen hat, die den Anforderungen der Rechtsverordnung nach § 6 entspricht“ und in § 6 ist dann geregelt, dass das BMJ „nähere Bestimmungen über die Ausbildung zum zertifizierten Mediator und über die Fortbildung des zertifizierten Mediators sowie Anforderungen an Aus- und Fortbildungseinrichtungen“ erlassen kann aber nicht die Anforderungen höher schrauben kann, wie jetzt im §2 des Entwurfs der Verordnung geregelt, wo es heißt:  „Als zertifizierter Mediator darf sich nur bezeichnen, wer neben einer Ausbildung nach § 3 über folgende Qualifikationen verfügt: 1. einen berufsqualifizierenden Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Hochschulstudiums – und 2. eine mindestens zweijährige praktische berufliche Tätigkeit.“ Das ist nicht das wozu der Gesetzgeber in § 6  MediationsG das BMJ ermächtigt hat. Wenn dort in §6 MediationsG Nr. 1 2. Halbsatz steht „und über die erforderliche Praxiserfahrung“ bezieht sich das auf die Praxiserfahrung als Mediator und nicht eine generelle zweijährige praktische Berufstätigkeit.

Der Entwurf folgt in §3 Abs. 1 und § 5 Abs. 3  ZMediatAusbV der Beschlussempfehlung in Bezug auf die Praxis, Supervision und Intervision innerhalb der Ausbildung und spezifiziert in §5  ZMediatAusbV die Anforderungen an praktische Erfahrung, in dem dort mindestens vier dokumentierte Mediationsfälle als Mediator oder Co-Mediator als Voraussetzung geregelt werden.

Geregelt wird dort auch der Inhalt der Dokumentation allerdings ist durch die mögliche Abgabe ausschließlich anonymisierter Dokumentation nicht sicherzustellen, dass die dokumentierten Mediationsfälle tatsächlich stattgefunden haben. Hier geht zum Beispiel das International Mediation Institute, Den Haag wesentlich weiter. Als „Certified Mediator“ darf sich dort nur jemand bezeichnen, wenn neben ähnlichen Kriterien wie im Entwurf geregelt auch Kundenfeedbacks von einem unabhängigen Reviewer eingeholt werden und somit ein Nachweis über tatsächlich durchgeführte Mediationen erfolgt.

Geregelt wird in § 4 Abs. 3  ZMediatAusbV auch der Fortbildungsanspruch von 20 Zeitstunden innerhalb von zwei Jahren.  Erstaunlich  ist, dass Mediation in Familie oder Wirtschaft besonders hervorgehoben wird und damit andere Mediationsbereiche wie zum Beispiel der gesamte soziale Bereich, Schule, Umwelt, öffentliche Planung etc. als weniger relevant eingeschätzt werden.

Die Übergangsbestimmungen für  Mediatoren, die vor dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes ihre Ausbildung abgeschlossen haben, verlangen wie in der Beschlussempfehlung eine 90-stündige Ausbildung und etwas genauer spezifiziert vier durchgeführte Mediationen als Mediator oder Co-Mediator. Diese vier Mediationen müssen nach Inkrafttreten des Mediationsgesetzes durchgeführt worden sein. Nicht geregelt sind die notwendigen Inhalte der 90 Stunden und wie und ob die Fälle dokumentiert sein müssen.

Nicht geregelt durch die ZMediatAusbV ist das Zulassungssystem für Aus- und Fortbildungsinstitute und die Institution(en) die die Zertifizierungsvoraussetzungen prüfen und die Erlaubnis erteilen die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ zu führen. Dieses wird der Verantwortung der Mediatoren- und Berufsverbände überlassen, die dafür ein Jahr nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung Zeit haben.

Interessant ist die Zahl der Mediatoren, die in der Begründung genannt werden. Geschätzt wird eine Zahl von“ 7.500 Mediatoren in Deutschland“, von denen mit weit über 4.000 Mediatorinnen ja bereits mehr als die Hälfte im führenden deutschen Mediatorenverzeichnis www.mediator-finden.de geführt werden. Erstaunlich auch die Schätzung des Statistischen Bundesamtes von jährlich ca. 1.000 neu ausgebildeten Mediatoren in ca. 100 Ausbildungseinrichtungen.

 

 

 

 

Mediation – News und mehr – 09.06.2013-16.06.2013

blog-mediation.de-newsAuswahl von Nachrichten über Mediation im Internet vom 09.06.2013-16.06.2013

Mediation Privatleute, Mediation Neubrandenburg, Piratenpartei Mediator, Schulmediation, Steiermark fördert Mediation, Mediation Landsberg, Mediator in Kooperation mit Anwalt, Innerbetriebliche Mediation, Kündigungsschutz für Mediator, Mediatoren mit Zertifikat, Zertifizierter Mediator, Mediation Feuerwehr, Mediation Freiwilligenorganisation, Mediator Hanning, Mediation nach Foul, Handball Mediation, MDR Mediation, Vorteile von Konflikten, Nutzen Konflikt, Konflikt und Mediation, Mediation Amtsgericht Husum, Mediation Schiedsfrau, Mediation Schiedsmann, Mediation Selfkant, Mediation Apensen, Mediation Rechtsschutz

16.06.2013 Nordkurier

Mediation in Neubrandenburg –Privatleute nutzen Mediatoren eher weniger

Über den Stand der Mediation in Neubrandenbuirg berichtet der Beitrag im Nordkurier. Für die Mediation spricht laut Carl Christian Deutsch, Vizepräsident des Landgerichts Neubrandenburg „Die Lösung des Problems wird von den Parteien selbst erarbeitet und ist damit viel nachhaltiger“.   Laut Maja Mai, Mediatorin aus Neubrandenburg, nutzen Privatleute das Verfahren wenig, „das liegt auch daran, dass im Gesetz keine Kostenbeihilfen vorgesehen sind“. Aufträge kommen Empfehlung zustande oder über die Suche nach Vermittlern im Internet. Konflikte in der Arbeitswelt oder zwischen Geschäftspartner sind besonders häufig Gegenstand einer Mediation. —> mehr

14.06.2013 Radio Dreyeckland

Piratenpartei als Mediator?

Im Konflikt um die nach Philippsburg zu verbringenden Castoren aus Frankreich und Großbritannien bietet sich die Piratenpartei als Mediator an. —> mehr

14.06.2013 Bergisches Handelsblatt

Schulmediation inHebborn

Über ein neues und freiwilliges Unterrichtsmodul „Streitschlichter“ für die Kinder der Grundschule Hebborn in dem die Schüler lernen, Konflikte gezielt und pragmatisch zu lösen, berichtet das Bergische Handelsblatt. —> mehr

13.06.2013 KleineZeitung

Steiermark fördert Mediation im Nachbarschaftsbereich mit bis zu 1.000 € pro Projekt

Einem Bericht der Kleinen Zeitung zufolge will das Land Steiermark mit einem Sieben-Punkte-Programm das „Zusammenleben im Wohnumfeld“ verbessern,  u.a. durch ein flächendeckendes Angebot für Mediation. —> mehr

13.06.2013 Augsburger Allgemeine

Keine Mediaton im Streit um das Zinsgeschäft in Landsberg

„Die Stadt Landsberg wird keine Mediation mit dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser im Derivatprozess durchführen. Das beschloss der Stadtrat in einer nicht-öffentlicher Sitzung „mit deutlicher Mehrheit“, wie Oberbürgermeister Mathias Neuner und Stadtjustiziarin Petra Mayr-Endhart erklärten. Damit bleibt es beim zweiten Termin der Hauptverhandlung am 8. Oktober vor dem Landgericht München 1 im Justizpalast.“ —> mehr

13.06.2013 Legal Tribune

Der Mediator als Freund des Anwalts

Mit den Möglichkeiten durch Kooperation anderen Berufen z.B. auch mit Mediatoren das Arbeitsfeld des Anwaltes auszuweiten oder abzusichern beschäftigt sich der Beitrag in der Legal Tribune Online.—>mehr

12.06.2013 Der Arbeits-Rechts-Berater

Kündigungsschutz für innerbetriebliche Mediatoren?

In einem Beitrag des Portals Der Arbeits-Rechts-Berater erläutert Martin Reufels die möglichen Auswirkung, die innerbetriebliche Mediatoren zu erwarten haben und inwieweit ggf. ein Sonderkündigungsschutz für diese angebracht ist. ER zitiert dazu einen Beitrag von Meyer und Schweitzer in der NZA (2013, 545). —> mehr

12.06.2013 Staseve Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Nur 82 Mediatoren mit Zertifikat oder mit Anerkennung in Deutschland

Da ist den Rechercheuren des Artikel auf dem Portal der Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen sicherlich nicht deutlich geworden, wie die Liste der Mediatoren auf dem Portal www.zertifizierter-mediator.de zusammengesetzt wird. Es handelt sich hier nur um Mediatoren, die sich freiwillig beim größten deutschen Mediatorenverzeichnis auf dem Portal www.mediator-finden.de angemeldet haben und dort ihr Zertifikat nachgewiesen haben. Interessant aber die Statistiken. —> mehr

12.06.2013 General-Anzeiger Bonn

Mediator im Streit in der Freiwilligen Feuerwehr von Ruppichteroth

In einem Interview mit dem General-Anzeiger erläutern Annegret Pilartz und Sabine Krause von der Regionalgruppe Bonn/Rhein-Sieg des Bundesverbandes Mediation  was Streitschlichtung in einer solchen Freiwilligenorganisation wie der Feuerwehr besonders macht. —> mehr

12.06.2013 Berliner Morgenpost

Mediation kann auch Handballspieler nach einem brutalen Foul besänftigen

Auch wenn es sicherlich keine klassische Mediation war, weil die  Spieler Ivan Nincevic und Torsten Jansensich nach dem Zusammenbringen durch den Mediator Bob Hanning (Geschäftsführer der Füchse Berlin) sich im Zweiergespräch geeinigt haben, ist doch sichtbar, dass der Gedanke der konstruktiven Konfliktbeilegung auch im Sport um sich greift. —> mehr

12.06.2013 blog.mediation.de / 11.06.2013 MDR Thüringen

Radiobeitrag des MDR zur Mediation.

Über die Inhalte des Radiointerviews im MDR am 11.06. haben wir bereits in unserem Blog zur Mediation berichtet. Auf der Webseite des MDR gibt es weitere Hintergründe zur Mediation zum Nachlesen. —> mehr

11.06.2013 report-k.de

Wie kann man sich mit Konflikten beschäftigen

Mediator Dr. Heinz Pilartz beschreibt im Verbund mit einigen anderen Mediatoren Wege im Umgang mit Konflikten und hebt die Mediation mit Ihren Verfahrensvorteilen hervor. Insbesondere  auch die Vorteiel von Konflikten werden dargestellt: Konflikt sind eine Zeichen für den Willen weiter mit einander zutun zu haben, über Konflikte werden Unterschiede sichtar gemacht, Konflikte können Antriebsfaktor für die Weiterenwicklung komplexer Tatbestände sein, Konflikten können, wenn sie gut gelöst werden unterschiedliche Sichtweisen sichtbar machen und in der Lösung berücksichtigen. —> mehr

10.06.2013 Husumer Nachrichten

Drei Güterichter bieten Mediation am Amtgericht Husum

Kaum geht die Möglichkeit gerichtsinterne Mediation anzubieten seitens des Gesetzgebers zu Ende (nur noch zulässig bis zum 25.07.2013) versuchen die Gerichte die Mediation indirekt als Verfahrensmodell im Rahmen güterichterlicher Verfahren anzuwenden.  Die Husumer Nachrichten berichten in der Art, als wenn es weiter gerichtsinterne Mediation gibt. Aus unserer Sicht eine sehr kritische Art der Berichterstattung. —> mehr

09.06. 2013 Aachener Nachrichten, 10.06.2013 Kreiszeitung Wochenblatt

Auch Schiedsmänner und Schiedsfrauen arbeiten zunehmend als Mediatoren

Am Beispiel der Schiedsfrau der Gemeinde Selfkant und der Gemeinde Apensen wird deutlich, das zunehmend auch die in der Regel ehrenamtlich tätigen Schiedsfrauen und Schiedsmänner der Gemeinden Mediationsausbildungen absolvieren und somit eine neue Qualität der Streitschlichtung auch in diesem Bereich entsteht. —> mehr und mehr

09.06.2013 news.toptarif.de

Sonntagsfrage

Mit Antworten zur Sonntagsfrage „Was ist Mediation?“  klärt das Portal Toptarif Verbraucher über die Mediation, das Mediationsgesetz und die Möglichkeiten auf, die Rechtsschutzversicherungen für die Kostenüberahme eines Mediator oder einer Mediatorin bieten. —> mehr

 

 

Mediationsverbände informieren über eine anstehende Erklärung – Warum diese Geheimniskrämerei?

 

Ein wenig mysteriös ist das schon, was heute seitens der Mediationsverbände BAFM, BM, BMWA, DFfM und DGM an die Mitglieder ging. Ein Informationsschreiben, dass es in Kürze eine gemeinsame Erklärung geben wird.

Worum geht es?

Im Rahmen der Gesetzgebung zum Mediationsgesetz hat der Gesetzgeber einen wichtigen Bestandteil auf eine spätere Rechtsverordnung verlagert, nämlich die Bestimmungen über die Ausbildung  zum zertifizierten Mediator sowie Anforderungen an Fortbildung zertifizierter Mediatoren und die entsprechenden Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung. Der Gesetzgeber hat allerdings in der Beschlussempfehlung zum Mediationsgesetz bereits Rahmenbedingungen beschrieben.

Die Verbände beziehen sich auf einen Hinweis in der Begründung zur Beschlussempfehlung und nicht wie sie in ihrer Erklärung schreiben der Begründung zum Gesetz. In der Begründung zur Beschlussempfehlung heißt es u.a. auf S. 18:

„Der Übergangszeitraum von einem Jahr nach Erlass der Rechtsverordnung gibt den maßgeblichen Mediatoren- und Berufsverbänden, den berufsständischen Kammern und den Industrie- und Handelskammern sowie anderen gesellschaftlichen Gruppen im Interesse einer Vergleichbarkeit der Ausbildungen und einer Qualitätssicherung die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis auf eine einheitliche Vorgehensweise zu verständigen, die die Zertifizierung von Ausbildungsinstituten, die dann die Ausbildung zum zertifizierten Mediator durchführen und die entsprechenden Zertifikate für die Teilnehmer ausstellen, durch eine privatrechtlich organisierte Stelle ermöglicht.“

Was oder wer steckt dahinter?

Warum nun auf einmal die Eile. Die Rechtsverordnung ist noch nicht einmal erlassen und danach gibt es immer noch ein Jahr Zeit.

Sind es ggf. die Rechtsschutzversicherer, die hier Einfluss auf die Verbände ausüben. So hat z.B. ein namhafter Rechtsschutzversicherer den gemeinsamen Kongress der Verbände BM, BMWA und BAFM gesponsort. Dann scheint es, wenn man den Text des Informationsschreibens genau liest, so, dass die jetzige Erklärung nur zustande kommt, weil die Mediationsverbände sich auf Initiative der Rechtsschutzversicherungen getroffen haben. Dann gab es Anfang April eine Pressemitteilung des GDV, in der auch die Verbände zu Wort kamen bzw. Verbandsvertreter mit Zahlen, wie es gäbe in Deutschland 50.000 Mediatoren glänzten. Was heißt denn 50.000 Mediatoren? Es muss doch besser heißen ca. 50.000 Menschen, die ein Mediationsausbildung durchgeführt haben, dass sind aber noch lange keine Mediatoren.

Erstaunlich ist auch, dass die Verbände sich nicht zu Wort meldeten, als die Stiftung Warentest eine fragwürdige Bewertung der Ausbildungen zum Mediator veröffentlichte bzw. eine noch fragwürdigere Leserumfrage zur Mediation ins Netz stellte, wobei beide zumindest den Eindruck erwecken konnten, dass dort die Interessengruppe der Rechtsschutzversicherer Einfluß ausgeübt hat. Auch die Studie zur Leistung der Rechtsschutzversicherer in der Mediation, die die Mediation GmbH Anfang April veröffentlichte, wurde seitens der Verbände bisher nicht kommentiert. Gleichzeitig bleiben Veröffentlichungen wie jüngst der D.A.S Rechtsschutz unkommentiert, in der diese von 10.000 durchgeführten Mediationen pro Jahr und von sich als größter Anbieter im Mediationsmarkt spricht. Das sind doch mit Sicherheit keine Mediationen, die den Ansprüchen der Verbände genügen bzw. nach der bisherigen Sicht der Verbände als Mediationen bezeichnet werden können.

Dem Informationsschreiben gibt es erste Arbeitsergebnisse einer Arbeitsgruppe zur „Plattform Qualität in der Mediation“ die mehrheitlich Beifall finden. Schade nur, dass die interessierte Mediationsöffentlichkeit davon nichts erfährt. Das hat mit Transparenz nichts zu tun. Oder sichern sich die in der Arbeitsgruppe vertretenen Ausbildungsanbieter dort vor allem einen Zeitvorsprung gegenüber den anderen Anbietern?

Was passiert da gerade?

Warum die Geheimniskrämerei? Und warum nicht gleich die Erklärung sondern erst ein Informationsschreiben, das es eine Erklärung geben wird?

Fragen, Fragen, Fragen. Ich freue mich über Antworten gerne in der Kommentarfunktion dieses Blogbeitrags.

Darf man sich noch „Zertifizierter Mediator“ nennen?

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Ein wenig Unruhe ging am 16.10.2012 durch den Saal im Schloßforum in Ludwigsburg, als Frau Dr. Birgit Grundmann vom Bundesministerium für Justiz auf dem gemeinsamen Kongress der drei Berufsverbände BM, BMWA und BAFM, folgende Aussage traf:

„Nach dem am 26.07.2012 in Kraft getretenen Mediationsgesetz (§5 Abs. 2) darf sich als zertifizierter Mediator nur jemand bezeichnen, wer eine Ausbildung zum Mediator entsprechend der noch zu erlassenen Rechtsverordnung absolviert hat. Solange diese Rechtsverordnung noch nicht erlassen ist, ist somit die Berufsbezeichnung „zertifizierter Mediator“ unzulässig.

Wie bezeichnen sich jetzt Mediatoren, die zum Beispiel seitens eines Berufsverbandes zertifiziert wurden?

Eine kurze Recherche hat folgendes ergeben:

BAFM : Hier spricht man von „ordentlichen Mitgliedern, die das Zertifikat “Mediator/in (BAFM)” erworben haben“, oder auch „zertifizierte Mitglieder“ wird als Begriff verwendet.
BMWA: Hier spricht man von „Zertifizierung BMWA“ und verwendet in diesem Zusammenhang auch den Begriff Anerkennung.
BM: Wenn man auf der Webseite auf den Menupunkt Zertifizierung klickt, wird man umgeleitet auf die Seite Ausbildungsstandards und dort wird ausschließlich der Begriff „Anerkennung zum/zur Mediator BM / Mediatorin BM“verwendet. In den Standards und Ausbildungsrichlinien spricht man dann von „zertifizierten Fachleuten“ und von der „Zertifizierung zum / zur MediatorIn BM“

Die Verbände BAFM, BMWA und BM haben eine wechselseitige Anerkennung vereinbart, dort sprechen Sie dann aber von „zertifizierten MediatorInnen“ wenn Sie von den Mediatoren mit Anerkennung eines Verbandes sprechen: „Die Antragstellerinnen aus dem BM, dem BMWA sowie der BAFM sind zertifizierte Mediatorlnnen.“

DGM: Die DGM spricht von „Zertifizierung von Mediatoren und Mediatorinnen nach dem DGM-Ausbildungsstandard.= und weiter „Darüber hinaus wird der zertifizierte Mediator auf Wunsch im Mediatorenverzeichnis der DGM geführt.“

IMI: Das IMI spricht von IMI Certified Mediator

Ich empfehle, die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ ohne weiter Zusätze für die eigene Berufsbezeichnung nicht weiter zu verwenden sondern immer in Zusammenhang mit dem jeweiligen Zertifikatsgeber. Besser noch ist es, auf eine andere Bezeichnung umzustellen wie z.B. MediatorIn mit Zertifikat und dieses wiederum in Verbindung mit dem jeweiligen Zertifikatsgeber.

Spannend bleibt es, wann die Rechtsverordnung nun erlassen wird. Wenn man den Aussagen von Frau Dr. Grundmann folgt, gibt es es bereits einen ersten Entwurf (der sicherlich im wesentlichen der Begründung  zum Gesetzentwurf folgt). Diese muss dann in den folgenden Wochen an alle Parteien und Verbände zur Kommentierung gehen. Nach diversen Abstimmungsrunden wird es dann sicherlich eine Rechtsverórdnung geben, die aber einen wesentlichen Punkt offen lassen wird.
Wer wird in Zukunft die Zertfizierung vornehmen?

Dieses soll eine privatrechtliche Stelle sein.  Da wird sich dann zeigen, ob die Mediationsverbände zueinanderfinden und sich auf eine Stelle und ein Vorgehensmodell einigen können.

Wir werden auf unseren Seiten www.mediation.de und www.zertifizierter-mediator.de über den Fortgang berichten.

Neues Layout und erweiterte Funktionalität in den Mediationsverzeichnissen der Mediation GmbH

In neuem klaren Layout präsentieren sich jetzt die Portale www.mediator-finden.de und www.mediation.de. Neben der Veränderung des Layouts sind einige wichtige Funktionen hinzugekommen und die Auffindbarkeit in Suchmaschinen wurde weiter verbessert.

Bei www.mediator-finden.de kann jetzt auf der Startseite die Suche eingeschränkt werden auf Mediatoren mit Foto. Dadurch werden den Nachfragern bei dieser Auswahl Mediatoren mit ausführlichen Profilen bevorzugt dargestellt, was die Auswahl eines Mediators entsprechend vereinfacht. Im Menü am unteren Ende der Seite ist jetzt das Auffinden der wichtigsten regionalen Seiten verbessert worden. In der Fußzeile wurden außerdem Menüpunkte zum direkten Aufruf des Ausbildungsverzeichnisses und Organisationsverzeichnisses auf www.mediation.de. Dadurch ist das Auffinden einer Ausbildung für Mediation oder eines Verbandes für Mediation noch leichter geworden.

Bei www.mediation.de kann jetzt direkt auf der Startseite die vereinfachte Suche nach Mediatoren durchgeführt werden. Außerdem werden die Ausbildungsangebote zusätzlich in regionalen Seiten zusammengefasst. Dazu gekommen sind außerdem viele weitere Mediationsausbildungen und Fortbildungen zum Mediator. Im Bereich Kundenservice wurde außerdem ein direkter Link zur Seite www.zertifizierter-mediator.de gesetzt.

Vermittlungsausschuss vertagt Mediationsgesetz auf den 27.06.2012

Laut einer Pressemitteilung des Bunderates vertagt der Vermittlungsausschuss die Beratungen auf den 27. Juni 2012.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner gestrigen Sitzung noch keine Einigungsvorschläge erzielen können. Dann werden die Beratungen zu verschiedenen Punkten wieder aufgenommen, unter anderem die im vom Bundestag verabschiedeten Mediationsgesetz geplanten Regelungen zur außergerichtlichen Mediation.

Der Deutsche Bundestag hatte in seiner 149. Sitzung vom 15.12.2011 den Gesetzentwurf einstimmig verabschiedet.Dieser wurde vom Bundesrats am 10.02. 2012 abgelehnt. Aus diesem Grund wurde das Gesetz an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Strittiger Punkt ist die Streichung der gerichtsinternen Mediation zugunsten eines erweiterten Güterichterkonzeptes.

Alle anderen Punkte des Gesetzentwurfes, z.B. die Einführung des „zertifizierten Mediators“ inkl. damit verbundener Ausbildungsanforderungen, Regelungen zu Hinweisen in der Klageschrift, die explizite Einführung von Gerichtsbarkeiten außerhalb zivilrechtlicher Fragen etc. sind dagegen nicht auf Kritik gestoßen.

Das Mediationsgesetz ist auch Thema des am 16.06.2012 im ehemaligen Plenarsaal des Bundestages stattfindenden 1. Mediatorentages. Für diesen können Anliegen und Anträge online eingebracht werden.

Den besten Überblick über den deutschen Mediationsmarkt findet man auf den Seiten www.mediation.de, dort insbesondere Ausbildungsangebote und einen Überblick über Mediationsverbände, Mediationsvereine und andere Organisationen und auf der Seite www.mediator-finden.de mit dem größten deutschen Mediatorenverzeichnis. Dort sind über 3.500 Mediatoren verzeichnet u.a. auch auf regionalen Seiten z.B. für die Städte Berlin, Braunschweig, Bremen, Düsseldorf, Essen, Esslingen, Freiburg, Göttingen, Hannover, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Lübeck, München, Nürnberg und Rostock.

Das Mediationsgesetz ist auch Thema des am 16.06.2012 im ehemaligen Plenarsaal des Bundestages stattfindenden 1. Mediatorentages. Für diesen können Anliegen und Anträge online eingebracht werden.

 

Vermittlungsausschuss tagt zum Mediationsgesetz am 13.06.2012

Laut Mitteilung des Bundesrates wird das Mediationsgesetz am 13.06.2012 im Vermittlungsausschuss als dritter Punkt der Tagesordnung behandelt. Der Deutsche Bundestag hatte in seiner 149. Sitzung vom 15.12.2011 den Gesetzentwurf einstimmig verabschiedet. In der Sitzung des Bundesrates am 10.02. 2012 folgte dieser der Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrats und lehnte die Zustimmung zum Mediationsgesetz ab. Aus diesem Grund wurde das Gesetz an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Strittiger Punkt ist alleinig die Streichung der gerichtsinternen Mediation zugunsten eines erweiterten Güterichterkonzeptes.

In der Begründung zur Anrufung des Vermittlungsausschusses heißt es u.a., die im Gesetz verankerte Überführung der gerichtsinterne Mediation in ein erweitertes Güterichterkonzept „lässt die Fortführung der bestehenden Angebote gerichtsinterner Mediation nur noch für einen begrenzten Zeitraum von einem Jahr nach Inkrafttreten zu.“ Mit dieser Entscheidung habe „sich der Deutsche Bundestag über die mit großer Mehrheit gefasste Stellungnahme des Bundesrates-BR-Drs.60/11(Beschluss),Ziffer1=BT-Drs.17/5335,S.28-hinweggesetzt.“

Alle anderen Punkte des Gesetzentwurfes, z.B. die Einführung des „zertifizierten Mediators“ inkl. damit verbundener Ausbildungsanforderungen, Regelungen zu Hinweisen in der Klageschrift, die explizite Einführung von Gerichtsbarkeiten außerhalb zivilrechtlicher Fragen etc. sind dagegen nicht auf Kritik gestoßen.

Einen guten Überblick über die Chancen und Auswirkungen des Mediationsgesetzes findet man in meiner aktuellen Veröffentlichung.

Den besten Überblick über den deutschen Mediationsmarkt findet man auf den Seiten www.mediation.de, dort insbesondere Ausbildungsangebote und einen Überblick über Mediationsverbände, Mediationsvereine und andere Organisationen und auf der Seite www.mediator-finden.de mit dem größten deutschen Mediatorenverzeichnis. Dort sind über 3.500 Mediatoren verzeichnet u.a. auch auf regionalen Seiten z.B. für die Städte Berlin, Braunschweig, Bremen, Düsseldorf, Essen, Esslingen, Freiburg, Göttingen, Hannover, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Lübeck, München, Nürnberg und Rostock.

 

 

 

 

Über 3.500 Mediatorinnen und Mediatoren bei www.mediator-finden.de

Die Zahl der im größten deutschen Mediatorenverzeichnis www.mediator-finden.de eingetragenen Mediatorinnen und Mediatoren beträgt inzwischen über 3.500. Neben der allgemeinen Suche bietet das Verzeichnis auch regionale Seiten z.B. für die Städte Berlin,
Braunschweig, Bremen, Düsseldorf, Essen, Esslingen, Freiburg, Göttingen, Hannover, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Lübeck, München, Nürnberg und Rostock.

 

 

In dem Verzeichnis findet man auch eine spezielle Übersicht zertifizierter Mediatoren.

Das Mediatorenverzeichnis ist auch aus Facebook aufrufbar, auch die Mediatorensuche ist in Facebook möglich.

Mediatorenliste zertifizierter Mediatoren

Als neuer Service der Mediation GmbH wird ab sofort die Seite www.zertifizierter-mediator.de angeboten. Auf dieser Seite finden sich unter der Rubrik Zertifizierung die gesetzlichen Regelungen zur Zertifizierung.

Im einstimmig vom Bundestag am 15.12.2011 verabschiedeten Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung wird in §5 Abs. 2 der zertifizierte Mediator eingeführt.

Als solcher darf sich bezeichnen, wer eine Ausbildung zum Mediator entsprechend der noch zu erlassenden Rechtsverordnung absolviert hat.

Diese Rechtsverordnung soll Bestimmungen über die Inhalte und Umfang der Aus- und Fortbildung, Anforderungen an Lehrkräfte und die Art der Zertifizierung beinhalten.

Außerdem findet man unter Mediatorenliste alle Mediatoren, die ihre Zertifizierung bei www.mediator-finden.de angegeben haben. Die dort hinterlegten Zertifikate bescheinigen zum heutigen Zeitpunkt jeweils die Zertifizierung eines Verbandes oder Anbieters. Welches Zertifikat vorliegt, kann dem jeweiligen Profil entnommen werde.  Beispiele sind die Zertifikate der großen Verbände zum Mediator BM, Mediator BMWA bzw. Mediator BAFM. Sobald die gesetzlichen Regelungen zur Zertifizierung gemäß §5 Abs. 2 MediationsG geklärt und umgesetzt sind, werden auf dieser Seite die Zuordnungskriterien entsprechend angepaßt.

 

 

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