Alternative Streitbeilegungsverfahren (ADR)

Die EU-Kommission hat am 18.01.2011 folgende Meldung veröffentlicht:

Verbraucher: Streitigkeiten schneller, kostengünstiger und problemloser außergerichtlich beilegen

Wenn es zu Streitigkeiten in Bezug auf eine Ware oder eine Dienstleistung kommt, können die Verbraucher zur Beilegung dieser Streitigkeiten das ADR-Verfahren in Anspruch nehmen.

John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärte: „Alle Verbraucher in der EU müssen Zugang zu einem einfachen, schnellen und kostengünstigen Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten mit Gewerbetreibenden haben.“

Bestimmendes Merkmal dieses Verfahrens ist die außergerichtliche Einigung.

Ein neutraler Dritter – ein Schlichter oder ein Mediator – schlägt dabei eine Lösung vor oder bringt die Parteien zusammen, damit sie gemeinsam eine Lösung finden. ADR-Verfahren umfassen weder die Systeme der Unternehmen für Kundenbeschwerden noch die direkte gütliche Einigung zwischen Verbraucher und Gewerbetreibendem und auch keine gerichtlichen Mediationsverfahren. Im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung werden vor allem Einzelfälle bearbeitet. Wenn diese ähnlich geartet sind, können auch mehrere Einzelfälle zusammengefasst werden.

Gegenwärtig gibt es in der EU mindestens 750 verschiedene ADR-Systeme.

Um ein EU-weites System einrichten zu können, wie es das Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 vorsieht, sind daher weitere Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich.

Die Ergebnisse der Konsultation, die bis zum 15. März 2011 gelaufen ist, werden in die Gestaltung des Kommissionsvorschlags für einen Rechtsakt einfließen, der im November 2011 vorgelegt werden soll.

Weitere Informationen

Umgang mit Konflikten in Unternehmen – Neue Initiative zur Sensibilisierung

Seit April gibt es den Verein FAIRsprechen e.V., Hannover.

„Intention des neuen Vereins ist, das Bewusstsein aller Menschen, die in Organisationen tätig sind, dahin zu verändern, dass sie Konflikte als normal und zum Leben gehörend akzeptieren und durch ein Bekenntnis der Organisationsleitungen zugesagt bekommen, dass Konflikte zuvorderst auf der Interessenebene kommuniziert werden.“(Handle fair und rede drüber, Detlev Berning in Spektrum der Mediation 42/2011)

Wir befürworten diese mit dem Zeitgeist gehende Initiative und wünschen dem Verein viele auf seiner Website gelistete Organisationen, die sich dem oben beschriebenen Thema verschreiben.

Beispiel eines erfolgreichen Mediationsverfahren im Bau- und Planungsbereich

Die Immobilienzeitung berichtet in ihrer letzten Ausgabe über einen interessanten Fall eines erfolgreichen Mediationsverfahren im Baubereich in Hamburg.

„Über zehn Jahre lang verhinderte … ein Streit über die Interpretation eines im Juni 2000 geschlossenen städtebaulichen Vertrags die Entwicklung des geplanten Hafen-Campus, des früheren Güterbahnhofsgeländes zwischen Schellerdamm und östlichem Bahnhofskanal (70.000 qm) sowie einer Fläche an der Hannoverschen Straße (19.000 qm). Im Februar 2010 einigten sich die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU), der Bezirk Harburg, Aurelis und der Energieversorger Vattenfall im Rahmen eines außergerichtlichen Mediationsverfahrens.“

Mediationsgesetz im Rechtssauschuss

Am 25.05.2011 fand die Anhörung der Sachverständigen zum Mediationsgesetz im Rechtsausschuß des Bundestages statt.

Die Stellungnahmen der Sachverständigen sind auf der Internetseiten des Bundestages veröffentlicht worden.

www.mediation.de ist live geschaltet

Seit dieser Woche ist nun auch das Portal www.mediation.de live geschaltet. Dort findet man neben Informationen zur  Mediation vor allem auch ein bundesweites Verzeichnis von Aus- und Fortbildungsangeboten zur Mediation, dass jetzt sukzessive mit Angeboten gefüllt wird und ein Verzeichnis fast aller regionalen und überregionalen Vereine und Verbände im Gebiet Mediation. Die Angebote zur Mediationsausbildung sind nach Instituten, Fachgebiet, Temin und Ort auswälbar. Einen Mediationsverein oder Mediationsverband findet man über die Postleitzahlsuche und Fachgebiete oder überregional nach Fachgebieten.

Highlights der 1. Lesung zum Mediationsgesetz im Bundestag

Bei der  1. Lesung zum mediationgesetz  im Bundestag am 14.04. wurden im wesentlichen die schon vielfach genannten Kritikpunkte bezüglich der Ausbildungs und Qualitätsstandards und der fehlenden Mediationskostenhilfe genannt. Außerdem wurden wieder Stimmen laut, die die gerichtliche Mediation unangemessen gefördert sehen.

Weitere Details findent man auf der Webseite des Bundesjustizministeriums.

Gesetzgebungsverfahren zum Mediationsgesetz schreitet voran

Am Donnerstag, 14. April ab 16:45 soll der Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz im Bundestag in 1. Lesung beraten werden. Hierfür steht die Drucksache 17/5335 vom 01.04.2011 im Internet zum Abruf bereit.

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