Mediationsgesetz im Rechtssausschuß des Bundestages

Am 30.11.2011, also einen Tag vor der geplanten Verabschiedung des Mediationsgesetzes im Bundestag ist der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung als Tagesordnungspunkt 24 erneut im Rechtssausschuß in nicht öffentlicher Sitzung mit Bezug auf die Dokumentation des bisherigen Gesetzentwurfs, der in der Drucksache 17/5335 dokumentiert ist, bzw. der Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates, die in der Drucksache 17/5496 dokumentiert ist.
Die beschlossenen Änderungen finden Sie in unserem aktuellsten Blogbeitrag zu diesem Thema: Aktuelle Änderungen im Gesetzentwurf des Mediationsgesetzes.

Über 70 Unternehmen und andere Institutionen unterzeichneten am 01.11. den Conflict Policy Codex

Zahlreiche Vertreter von Unternehmen und Verbänden sowie Kanzleiem haben heute abend in Kiel Conflict Policy Codices unterzeichnet. Ziel dieser Erklärung ist das Bekenntnis zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung . Allen voran Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß, dessen Haus als erstes Justizministerium in Deutschland eine derartige Vereinbarung unterzeichnete. Auch für das Justizministerium gilt damit die freiwillige Selbstverpflichtung.

„Wir werden bei Konflikten und Streitigkeiten vor einer Anrufung der Gerichte zunächst die Anwendung von Mediation und anderer alternativer Konfliktlösungsverfahren ernsthaft in Betracht ziehen“ sagte Justizminister Schmalfuß, der selbst auch ein glühender Verfechter der Mediation in den Gerichten ist. Er berichtete von insgesmt 1.108 Mediationsverfahren in den Schleswig-Holsteinischen Gerichten in 2010. Um so mehr bedauere er die aktuellen Diskussionen im Rechtsausschuß zum Mediationsgesetz, nach denen mit Einführung des Mediationsgesetzes die gerichtsinterne Medation nicht mehr weitergeführt werden soll sondern durch ein Güterichtermodell wie in Bayern und Thüringen ersetzt werden soll. Wir hatten über diese Entwicklung bereits in unserem Beitrag „Bleibt die gerichtsinterne Mediation erhalten?“ vor wenigen Tagen berichtet.

Aus seiner Sicht ist die gerichtsinterne Mediation auch keine Konkurrenz zur außergerichtlichen Mediation, vielmehr fördere sie die Bekanntheit. Es sei in jedem Fall immer vorzuziehen, im Konflikfalle vor der Anrufung eines Gerichts in die Mediation zu gehen und damit das Gerichtsverfahren zu vermeiden. Das sei auch der Grund, warum das Justizministerium die Conflict Policy Codices unterstütze.

„Ich sehe die Herausbildung einer neuen Streitkultur mit Schwerpunkt auf einer einvernehmlichen außergerichtlichen Streitbeilegung als eine der wichtigsten rechtspolitischen Aufgaben der Gegenwart an“, betonte der Justizminister Emil Schmalfuß zum Abschluß seiner Rede.

Das Justizministerium war auch Gastgeber der Veranstaltung, in der nach einem kurzen Vortrag über außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren von Dr. Felix Lehmann, der im Justizministerium für das Projekt gerichtliche Mediation zuständig ist, zum Ende Angela Kaschewski dann die Conflict Policy Codices vorstellte: Ihr und Axel Raulinat von der Gesellschaft zur Förderung der Conflict Policy Codices in Europa e.V. gebührt der Dank zur Initiative. Zu den Unterzeichnern gehört bereits seit Jahren auch die EQUIDIS GmbH, für das Klaus-Olaf Zehle, der Autor dieses Artikels, als Geschäftsführer tätig ist.

 

Vorsicht bei Mogelpackungen in der Rechtsschutzversicherung

Der DAV weist in einer Pressemitteilung auf folgendes hin:

„Die DEURAG bewirbt einen neuen Tarif. Mit dem Titel „M-Aktiv“ wird der Eindruck erweckt, die Kunden könnten zukünftig aktiver ihre Interessen vertreten als bisher. Tatsächlicher Kern ist aber eine Leistungsminderung, und es droht die Gefahr, dass wichtige Fristen versäumt werden, warnt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Dem Kunden wird die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erst vor Gericht zugebilligt, davor aber verweigert. Stattdessen wird ein „Mediator“ angeboten. Besonders problematisch ist der ausschließliche Weg über die Mediation im Arbeitsrecht, das insbesondere in dem wichtigen Kündigungsschutzbereich von kurzen gesetzlichen Klagefristen betroffen ist, die durch das Mediationsverfahren nicht gewahrt werden. „Der Irrtum von Versicherungsnehmern darüber und ein damit verbundener Rechtsverlust sind vorprogammiert“, so Rechtsanwalt Dr. Hans‑Georg Meier von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht. Professionelle Mediatoren würden – so die DEURAG – für einen unbürokratischen, flexiblen Ablauf des Verfahrens sorgen. Verschwiegen wird, dass „unbürokratisch und flexibel“ bedeutet, dass das Recht nicht beachtet wird und vermutlich auch nicht beachtet werden kann, denn Mediatoren müssen keine rechtliche Ausbildung haben. Selbst wenn sie diese haben, sollen sie sie nicht anwenden, denn die Mediation soll nur die Interessen der Beteiligten ausgleichen, nicht aber ihre Rechtsansprüche. Man bekommt also nur, was man dringend braucht, nicht das, was einem zusteht. Versprochen wird kein Ärger, kein Stress, obwohl in der Mediation jede Partei selbst mit dem Gegner verhandeln muss, wenn auch unter der Leitung des Mediators. Mediation ist in einigen Bereichen durchaus sinnvoll. Schwierig wird dies nach Angabe der DAV-Arbeitsrechtler aber vor allem im Arbeitsrecht, wenn Fristen, wie beispielsweise die wichtigen gesetzlichen Klagefristen bei
Kündigungsschutzverfahren, betroffen sind. Verschwiegen wird letztlich auch von den Versicherern, dass der Gegner sich der Mediation unproblematisch verweigern kann, ja nicht einmal auf eine entsprechende Anfrage reagieren muss. „Wer berät den Versicherungsnehmer dann, ob es sich lohnt, ein Gerichtsverfahren einzuleiten?“, so Meier weiter. Rechtsschutzversicherungen, die außergerichtlich nur die Mediation decken, böten in Wahrheit außergerichtlich keinen Schutz. Meier: „Rechtsschutz ist nur da, wo Rechtsanwälte drin sind!“.“

Die Aussage „Verschwiegen wird, dass „unbürokratisch und flexibel“ bedeutet, dass das Recht nicht beachtet wird“ halte ich in dem Beitrag des DAV wiederum für kritisch. Hier spielt wohl vor allem Angst eine Rolle, dass lukrative Arbeitsrechtsverfahren in der Mediation schneller und damit am normalen anwaltlichen Honorar vorbei gelöst werden. Mt welchem  „Recht“ wird denn hier gesichert angenommen, dass das Recht nicht beachtet wird. Auch in Mediationsverfahren sollte das Recht immer als Bezugspunkt und als mögliches BATNA (best alterative to negotiated solution) eine Rolle spielen und die „professionellen“ Mediatoren können ja durchaus rechtliche Kenntnisse haben.

Mediationsgesetz wird im Frühjahr 2012 in Kraft treten

Einem XING Beitrag von Anita von Hertel zu Folge wird

1. Mediation im Mediationsgesetz Mediation heißen (und nicht, wie bisher vorgesehen:  Außergerichtliche Mediation).
2. der Bundestag das Mediationsgesetz nun am 1. Dezember 2011 verabschieden
3. der Bundesrat  im Februar 2012 entscheiden
4. das Mediationsgesetz  im Frühjahr in Kraft treten.

 

Bleibt die gerichtsinterne Mediation erhalten?

Im Moment laufen spannende Diskussionen dazu, ob die gerichtsinterne Mediation erhalten bleibt oder nicht. Auf dem Mediationstag am 07.10. und 08.10. in Jena wurde dieses Thema heiß diskutiert zwischen Wissenschaftlern aus unterschiedlichen Hochschulen, Anwälten als Gegner der gerichstinternen Mediation (zumindest solange diese im Wettebwerb mit außergerichtlicher Mediation auch noch Wettbewerbsvorteile auf der Kostenseite hat) und Vertretern der Gerichtsbarkeit, die auf der Basis der ersten Erfahrungen die Fortführung propagierten.

Am Rande des Mediationstages wurden dann auch Gerüchte laut, dass die Passagen des geplanten Mediationsgesetzes, die die gerichtsinterne Mediation regeln, aus dem Gesetz herausgenommen werden sollen. Derzeit ist nicht zu erfahren, was der Gesetzgeber wirklich plant, die für letzte Woche angesetzten Tagesordnungspunkte dazu sowohl im Rechtssauschuß am 19.Okober als auch im Bundestag am 20. Oktober wurden kurzfristig von der Tagesordnung genommen.

Um so mehr erstaunt ein Beitrag in der Welt Online vom 19.10. in dem unter der Überschrift „Gerichtsinterne Mediation bleibt erhalten“ folgender Satz steht:

„Der Deutsche Bundestag entscheidet in Kürze über ein neues Mediationsgesetz, das die Abschaffung der gerichtsinternen Mediation vorsieht.“

Dazu werden dann aber der Justizstaatssekretär des Justizministeriums des Landes Schleswig Holstein Michael Dölp und der Präsident der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Michael Prox in einer gemeinsamen Stellungnahme mit folgender Aussage zitiert: „Im Interesse einer bürgernahen Justiz sollte die so genannte gerichtsinterne Mediation auch in Zukunft erhalten bleiben.“

Wunschdenken oder der Versuch die bundespolitischen Diskussionen in letzter Minute noch zu beeinflussen?

 

Wir werden sehen, es bleibt spannend.

Berlin: Erstes Treffen der Fachgruppe Italien der Fördergemeinschaft Mediation D A CH

Wo: „Società Dante Alighieri“,Nollendorfstr. 24, 10777 Berlin

Wann: 24.11.2011 um 19.00

Themen:

Netzwerk erweitern,

Informationen über die Mediation in Italien und Deutschland bekommen,

Das nächste Treffen und die Zusammenarbeit gestalten.

 

Donnerstag 20.10. gegen 19.10 Uhr Entscheidung zum Mediationsgesetz ?

Leider wurde der Punkt von der Tagesordnung genommen

Hier der ursprüngliche Beitrag:

 

In der Vorschau des Bundestages zur nächsten Sitzungswoche wird erläutert, was am Donnerstag nächster Woche zum Mediationsgesetz auf der Tagesordnung steht.

 

“ Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung: Gegen 19.10 Uhr entscheidet der Bundestag über einen Gesetzentwurf (17/5335, 17/5496), den die Regierung eingebracht hat, um Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern. Das Gesetz soll die Vollstreckbarkeit von in einer Mediation geschlossenen Vereinbarungen erleichtern, Mindestanforderungen an Mediatoren regeln und Modellprojekte ermöglichen. Für die Debatte vor der Abstimmung stehen 30 Minuten zur Verfügung.“

Bisher ist nicht ersichtlich, ob in der Sitzung noch der ursprüngliche Entwurf aus dem April diskutiert wird oder ein angepasster Entwurf zur Abstimmung kommt. Es bleibt spannend.

In unserem Blog auf www.mediation.de und www.mediator-finden.de sowie www.mediationsausbildung-finden.de werden wir zeitnah berichten.

Justizminister von Thüringen fordert stärkere Verankerung von Qualitätsstandards für Mediation

Auf dem Deutschen Mediationstag 2011 sprach Dr. Holger Poppenhäger, Justizminister des Landes Thüringen in seiner Eröffnungsrede die kontroversen Punkte an, die derzeit im Gesetzgebungsverfahren zum deutschen Mediationsgesetz diskutiert werden.

Neben der Diskussion um die gerichtsinterne Mediation, und die Unterstützung durch eine Mediationskostenhilfe widmete er breiten Raum der Diskussion um die Qualitätsstandards. Aus seiner Sicht „genügt jedoch die gegenwärtige Regelung in §5 des Gesetzentwurfes zur Aus- und Fortbildung nicht, um den Vorgaben der Mediationsrichtlinie gerecht zu werden. “

Er plädiert dabei nicht für eine rigorose Regelung sondern einen behutsamen Umgang mit dem Thema, so zum Beispiel könne die Verankerung wenn schon nicht im Gesetz „zumindest über eine Verordnungsermächtigung erfolgen“. Eine komplette Verlagerung auf eines Zertifizierungssystems in die private Wirtschaft sieht er kritisch, weil er dabei eine Einigung auf den kleinsten aller Anforderungskataloge befürchtet.

Es bleibt damit spannend, was voraussichtlich am 20.10.2011 im Bundestag vorgestellt wird, wenn der Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung beraten wird. Wir beobachten diese Diskussion sehr intensiv, u.a. weil wir als Betreiber des größten deutschen Mediatorenregister www.mediator-finden.de sowie des umfassendsten Ausbildungsverzeichnisses www.mediationsausbildung-finden.de sowie Informationsportals www.mediation.de natürlich sofort diese Anforderungen aufnehmen werden und somit Mediatoren und Ausbildungsinstituten die Chance bieten, sich entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zu positionieren und darstellen zu lassen.

Mediationsgesetz erneut im Bundestag

Der Tagesordung zur 133. Sitzung des deutschen Bundestages ist zu entnehmen, dass für die Sitzung am Donnerstag den 20.10.2011 die zweite und dritte Beratung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeteiligung eingeplant ist.

Das Mediationsgesetz, wurde in erster Lesung am 14.04. 2011 beraten und zurückverwiesen an den Rechtsausschuß. Die unterschiedlichen Positionen aus Bundesrat und Bundestag ließen zu diesem Zeitpunkt keinen einfachen Konsens erwarten.

Die Links zur Stellungnahme des Bundesrates zum Mediationsgesetz und zur Gegenantwort der Bundesregierung zum Mediationsgesetz sind in unserem Blog zu finden. Die größten Differenzen ergaben sich in Bezug auf die gerichtsinterne Mediation und die Qualitäts- bzw. Qualifikationsstandards für Mediatoren.

Die Stellungnahmen der Sachverständigen, die in der öffentlichen Sitzung des Rechtsausschußes am 25.05.2011 vorgetragen wurden, findet man auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags. Die entsprechenden Links sind unserem Blogbeitrag vom 29.05.2011 zu entnehmen.

Vorstellung Steinbeis Beratungszentrum Wirtschaftsmediation

Das Steinbeis Beratungszentrum Wirtschaftsmediation verfügt über Standorte in Budapest, Wien, Stuttgart und Leipzig, wobei sich in Leipzig das Hauptbüro befindet. Zum Portfolio gehört seit über 8 Jahren u.a. die Ausbildung zum Wirtschaftsmediatior (m/w), die durch die erfahrenen Mediatoren PD Dr. Gernot Barth (stw-Wirtschaftsmediator) und RA Bernhard Böhm, M.M. (Master of Mediation) durchgeführt wird.

Durch die langjährige Tätigkeit am Markt zählt sich Steinbeis mit zu den Pionieren auf dem Gebiet der Wirtschaftsmediation in Deutschland.

Die Schwerpunkte der Ausbildung bilden die inner- und zwischenbetriebliche Mediation. Darüber hinaus liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Einsatz von Fragetechniken und einer systemischen Herangehensweise, da sich die Ausbilder in ihrer Forschungstätigkeit hauptsächlich auf diese Felder spezialisiert haben.

Einen quantitativ und qualitativ hohen Wissenstransfer wird gesichert, indem die Teilnehmerzahl auf zwölf pro Kurs begrenzt ist. Somit ist eine intensive Betreuung durch die Ausbilder während der Rollenspiele und Übungen möglich. Es  wird stets in eigenen Räumlichkeiten ausgebildet.

Zusätzliche Informationen:

Die Ausbildung schließt mit einem Hochschulzertifikat der staatlich anerkannten Steinbeis Hochschule Berlin ab. Dies sichert die wissenschaftliche Fundiertheit der Ausbildung, da diese stets den Qualitätsstandards der Steinbeis Hochschule Berlin unterliegt.

Außerdem orientiert sich die Ausbildung in Umfang, Inhalt und Aufbau an den Standards des Deutschen Forums für Mediation e.V. und den Vorgaben des künftigen Mediationsgesetzes sowie dem Europäischen Code of Conduct für Mediatoren.

Informationen zum Steinbeis Beratungszentrum finden Sie auf www.mediationsausbildung-finden.de in der Rubrik Ausbildungsinstitute und zur aktuellen Ausbildung zum Mediator auf www.mediation.de in der Rubrik Ausbildungen.

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