Das Mediationsgesetz ist eine Orchidee

„Das Mediationsgesetz ist eine Orchidee“. So äußert sich Heribert Prantl in seinem Kommentar zum Mediationsgesetz in der Süddeutschen Zeitung vom 02.07.2012. An anderer Stelle spricht er von einem „Jahrhundertgesetz, das die Rechtskultur in Deutschland völlig verändern könnte“.

Prantl ist seit langer Zeit ein Verfechter der Mediation als modernem Konfliktlösungsverfahren. Die Süddeutsche Zeitung ist dank Prantl immer die best- und schnellstinfomierende Tageszeitung zur Mediation. Auch der umfassende SZ-Artikel zum Mediationsgesetz vom 02.07.2012 ist wie immer hervorragend recherchiert und geschrieben.

An dieser Stelle einmal einfach nur herzlichen Dank an Heribert Prantl.

 

Kolloquium »Forum für Forschung und Wissenschaft zu Mediation und außergerichtlicher Konfliktlösung«, Regensburg

Zeit:  29.11.2012

Ort: Universität Regensburg, Altes Finanzamt, Landshuterstraße 4, 93047 Regensburg

Veranstalter: Universität Regensburg, Fakultät für Rechtswissenschaft und Wolfgang Metzner Verlag GmbH

weitere Informationen

DGM und EBEM vollziehen den ersten Zusammenschluss von Mediationsverbänden

Pressemitteilung Nr. 1 vom 2. Juli 2012: Magische Grenze von 500 Mitgliedern übersprungen, DGM nun drittstärkster Berufsverband

Bonn. Anlässlich des 1. Deutschen Mediatorentags im ehemaligen Plenarsaal des Bundestages in Bonn konnte die Vorstandsvorsitzende der ausrichtenden Deutschen
Gesellschaft für Mediation (DGM) Prof. Dr. Katharina Gräfin von Schlieffen bei ihrer Einführung den bereits am 14. Mai 2012 in Hagen vollzogenen ersten Zusammenschluss
von Mediationsverbänden bekannt geben. Die DGM hat mit dem Europäischen Berufsverband für Eigenständige Mediation (EBEM) die Fusion besiegelt.
„Wir alle wissen, dass es zu viele Verbände und Interessenvertretungen gibt. Die DGM und der EBEM haben in den letzten Jahren dank der Zusammenarbeit im Deutschen Forum für
Mediation (DFfM) ihre inhaltlichen Gemeinsamkeiten entdeckt, aber auch herausgefunden, dass man voneinander lernen kann und durch das Zusammengehen zahllose Synergieeffekte gewinnt.“
Die DGM-Vorstandsvorsitzende Gräfin von Schliefen dankte auch den Beteiligten, „die diesen beispielhaften Schritt gemeinsam gegangen sind.“ Die Mitglieder votierten jeweils einstimmig für
die Fusion. „Ich würde mir für die Mediatorenschaft wünschen, dass weitere Verbände und Interessensvertretungen diesem Schritt folgen“, so Gräfin von Schlieffen.
Der EBEM-Vorstandsvorsitzender Dr. Dr. Gattus Hösl, der in das DGM-Präsidium wechselt, bewertet die vollzogene Fusion als einen großen Wurf: „Die Fusion zwischen dem EBEM und
der DGM dient dazu, die internen Kräfte administrativ zu bündeln, die Zersplitterung der Mediation in der deutschen Mediationslandschaft zu entflechten und als starker Ansprechpartner
für die breite Öffentlichkeit, Politik und Wirtschaft in allen Fragen zur Mediation präsent zu sein.“
Hösl ist auch sehr zufrieden, dass die Verbreitung der eigenständigen Mediation, sprich die Unabhängigkeit von bestimmten Grundberufen, künftig eine weitaus höhere Aufmerksamkeit finden wird.

Mit Blick auf das am vergangenen Freitag endgültig verabschiedete Mediationsgesetz setzt diese erste Fusion zweier Mediationsverbände in Deutschland ein starkes Zeichen. Fordert doch der
Gesetzgeber gerade bei dem zentralen Thema der Qualitätssicherung in der Mediation einen verbandsübergreifenden Konsens. Dies drückt sich in der Maßgabe einer gemeinsamen Stelle
zur Zertifizierung von Mediatoren aus. Die DGM und der EBEM sind dazu einen ersten Schritt voran gegangen. Beide Verbände waren bisher auch Mitglieder und maßgebliche Akteure in der
einzigen und bedeutendsten Interessengemeinschaft für Mediation Deutsches Forum für Mediation (DFfM).
Die DGM, die in den letzten Jahren bereits einen enormen Zulauf von neuen Mitgliedern aus allen Bereichen der Mediationsszene verzeichnen konnte, hat mit diesem Zusammenschluss die
„magische“ Grenze von 500 Mitglieder überschritten und ist nach dem Bundesverband Mediation (BM) und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation (BAFM) der
drittstärkste Berufsverband für Mediation in Deutschland. „Wir können uns nun mit noch stärkerer Stimme in allen wichtigen Gremien für die Interessen der Mediatoren einsetzen und der
Mediation so noch mehr Gehör verschaffen“, so die DGM-Vorstandsvorsitzende Gräfin von Schlieffen abschließend.
Die DGM und der EBEM sind damit praktisch dem Willen des Mediatorentags einen Schritt zuvor gekommen. Die Deutschen Mediatoren hatten nahezu einstimmig mit über 90 Prozent für
das Zusammenwirken der Mediationsverbände votiert.

 

Pressemitteilung der Bundesregierung zum Mediationsgesetz wirft Fragen auf

Am 30.06.2012 haben wir ausführlich zur Verabschiedung des Mediationsgesetzes berichtet.

Erstaunt hat uns eine Pressemitteilung der Bundesregierung vom 29.06.2012 unter der Überschrift Schlichten statt richten.

Interessant ist folgender Satz in der Pressemitteilung: „Außerdem wird die Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen, die in Mediationen getroffen wurden, erleichtert“. Betrachtet man das Gesetz genauer, stellt man fest, dass hier die Presseabteilung der Bundesregierung wohl falsch informiert ist. Regelungen zur Vollstreckbarkeit waren im ursprünglichen Gesetzentwurf vom 12.01.2011  enthalten, im damals vorgesehenen neuen § 796d ZPO  als zusätzlichem Weg, die Vollstreckbarkeit einer Abschlussvereinbarung durch (einvernehmlichen) Antrag beim Amtsgericht zu ermöglichen. Diese wurden aber in der Version des Mediationsgesetzes vom 15.12.2011 vollständig gestrichen.

Damit folgte man den Kritikern des Gesetzentwurfes, die die rechtliche Prüfung der Wirksamkeit einer Vereinbarung nicht allein den Amtsgerichten überlassen wollten. Laut Begründung würden die bisher gesetzlich vorgesehenen Regelungen der §§ 794 ZPO ausreichen, um den Anforderungen der EU Richtlinie zu genügen.

Auch die endgültige Version des Mediationsgesetzes nach Beschluss des Vermittlungsausschusses wird zur Vollstreckbarkeit keinen Passus enthalten.

Somit wird im Gegensatz zur Mitteilung der Bundesregierung das Mediationsgesetz die Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen aus der Mediation nicht erleichtern.

Schade auch, dass die Justizministerin den Eindruck vermittelt, das Mediationsgesetz hätte hier etwas verändert.

In einem Interview des Handelsblattes sagt sie auf die Frage

„Wie verbindlich sind die Schlichtungsergebnisse?

Leutheusser-Schnarrenberger: Das Gesetz enthält keine Regelung zur Verbindlichkeit der Ergebnisse einer Streitbeilegung. Die Verbindlichkeit obliegt vollständig der Vereinbarung der Parteien. Dies entspricht dem Charakter der außergerichtlichen Streitbeilegung. Wenn die Parteien es wünschen, können sie eine Mediationsvereinbarung für vollstreckbar erklären lassen.“

Schön wäre hier ein Hinweis gewesen, dass letzteres bereits unabhängig vom neuen Gesetz möglich ist und war.

Mediationsgesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet – Bei Mediation können auch gerichtliche Verfahrensgebühren entfallen oder ermäßigt werden

Den aktuellen Stand des Mediationsgesetzes vom 29.06.2012 inkl. der Änderungen aus der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Mediationsgesetz vom 27.06.2012 finden Sie auf der Seite www.mediation.de/mediationsgesetz.

Er basiert auf dem Gesetzentwurf vom 15.12.2011, der im Deutschen Bundestag einstimmig angenommen wurde und vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss überwiesen wurde.

Die Version des Mediationsgesetzes vom 29.06.2012 beschreibt die Fassung , die am 28.06.2012 vom Deutschen Bundestag (einstimmig!) angenommen wurde. Der deutsche Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29.06.2012 beschlossen, gegen das Gesetz in dieser Version keinen Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes einzulegen.

Das Gesetz ist jetzt noch vom Bundespräsidenten zu unterzeichnen und tritt dann am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

 

Was hat sich gegenüber der Version vom 15.12.2011 verändert.

1. aus dem „ersuchten Richter“ wird in § 159 Abs 1 ZPO nun ein „Güterrichter nach § 278 Absatz 5 ZPO“

2. § 278 Abs 5 ZPO stellt nun klar, dass der Güterichter nicht entscheidungsbefugt ist und ermöglicht dem Güterichter ausdrücklich auch Methoden der Mediation zu verwenden

„Das Gericht kann die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen.

3. Die Anpassungen unter 1.und 2. werden auch im FamFG durchgeführt.

4. Wesentlich und neu ist nun die Möglichkeite der Länder durch Rechtsverordnungen Ermäßigungen für bestimmnte Verfahrensgebühren wie die Klagerücknahme bis hin zum Erlass dieser Verfahrensgebühren vorzunehmen, wenn ein Verfahren in die außergerichtliche Mediation geht und zwar unabhängig davon, ob auf Antrag der Parteien oder auf Hinweis des Gerichtes nach  Art 278a ZPO.

 

Was hat sich nicht verändert:

Die bisherigen Modellversuche zur gerichtsinternen Mediation dürfen wie im ursprünglichen Gesetzentwurf nur noch für eine Frist von ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes als Mediation bezeichnet werden. Danach können zwar Vorgehen und Methoden der Mediation angewendet werden aber dann unter der Bezeichnung Güteverfahren statt Mediation bzw. Güterichter statt Mediator.

Ein Richter der ein Güteverfahren nach § 278 Abs. 5 ZPO durchführt, darf sich nach Ablauf der Übergangsfrist nicht Mediator bzw. richterlicher Mediator nennen.

Und dann stellt sich noch die Frage:

Sind Verhandlungen vor dem Gūterichter öffentlich? Mediationen in der gerichtsinternen Mediation waren dagegen immer nicht-öffentlich.

Einen guten Überblick über die Chancen und Auswirkungen des Mediationsgesetzes findet man in meiner aktuellen Veröffentlichung. Die dort gemachten Ausführungen beziehen sich  auf den Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz vom  15.12.2012 der am vom Deutschen Bundestag einstimmig beschlossen wurde. Sie werden durch den nun verabschiedeten Stand des Mediationsgesetzes nicht verändert.

Den besten Überblick über den deutschen Mediationsmarkt findet man auf den Seiten www.mediation.de, dort insbesondere Ausbildungsangebote und einen Überblick über Mediationsverbände, Mediationsvereine und andere Organisationen und auf der Seite www.mediator-finden.de mit dem größten deutschen Mediatorenverzeichnis. Dort sind über 3.500 Mediatoren verzeichnet u.a. auch auf regionalen Seiten z.B. für die Städte Berlin, Braunschweig, Bremen, Düsseldorf, Essen, Esslingen, Freiburg, Göttingen, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Lübeck, München, Nürnberg und Rostock. Außerdem werden für einige Großstädte Informationen zu lokalen Mediationsszzene dort veröffentlicht, so u.a. für Hamburg und Berlin.

 

 

 

Mediation im TV

Am 07.Juli 2012 berichtet das ZDF in der Sendung WISO unter dem Titel

Tipp: Mediation – Was sich mit dem neuen Gesetz ändert

über Mediation. Sendezeit ist 19.25 Uhr bis 20.15 Uhr.

Anlass ist die Verabschiedung des Mediationsgesetzes durch Bundestag und Bundesrat in dieser Woche.

Lass uns lieber drüber reden

Unter der Überschrift „Lass uns lieber drüber reden“ informiert die Fernsehwoche in einem ausführlichen Artikel über die Mediation. Anlass ist der Verabschiedung des Mediationsgesetzes durch Bundestag und Bundesrat in dieser Woche.

Der Artikel beschreibt das Mediationsverfahren anhand anschaulicher Beispiele und Anwendungsmöglichkeiten der Mediation.

Dem Journalisten ist es aus meiner Sicht gelungen, sehr gut die Essenz des Mediationsverfahrens in einer Art zu formulieren, dass sie den Leser der Fernsehwoche erreicht. Grundlage des Artikels war ein langes Interview mit mir. Leider wurde mein Name im Artikel fälschlicherweise als Hans-Olaf Zehle statt Klaus-Olaf Zehle angegeben. Schade. Gut hingegen ist, dass in dem Artikel auch auf das größte deutsche Mediatorenverzeichnis www.mediator-finden.de hingewiesen wird.

Mediationsgesetz: Kompromiss im Vermittlungsausschuss

Eine Verabschiedung des Mediationsgesetzes in dieser Legislaturperiode ist nun sehr wahrscheinlich, nachdem heute im Vermittlungsauschuss eine entsprechende Beschlussempfehlung zum  Mediationsgesetz für den Bundesrat und den Bundestag verfasst wurde.

Hier der Originaltext der Pressemitteilung des deutschen Bundesrates

“ Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute einen Kompromiss im Streit um das neue Mediationsgesetz erzielt. Der Einigungsvorschlag stellt klar, dass auch weiterhin die gerichtsinterne Streitschlichtung durch einen Güterichter möglich ist. Dieser darf bei der Güteverhandlung alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Die Bezeichnung Mediator ist künftig allerdings außergerichtlichen Streitschlichtern vorbehalten. Eine Öffnungsklausel erlaubt es den Ländern, eigene Kostenregelungen zu treffen, um Gebühren beim einvernehmlichen Abschluss eines Gerichtsverfahrens zu ermäßigen.

Der Vermittlungsausschuss greift mit seinem Vorschlag die Kritik der Länder am ursprünglichen Bundestagsbeschluss teilweise auf – sie hatten bemängelt, dass das Gesetz nach einer Übergangszeit nur noch außergerichtliche Mediation zulasse, obwohl gerade die gerichtsinterne Mediation ein erfolgreiches Instrument der Streitschlichtung geworden sei.

Der Einigungsvorschlag muss noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Beide Häuser befassen sich voraussichtlich bereits in dieser Woche mit dem Gesetz.“

Die nächste Sitzung des Bundesrates ist für Freitag, den 29. Juni 2012, 21.00 Uhr geplant, derzeit ist dieser Punkt noch nicht auf der Tagesordnung.

Die nächsten Sitzungen des Bundestages sind geplant für Donnerstag und Freitag dieser Woche. Die aktuelle Tagesordnung, die im Moment (27.06.2012 23:30 Uhr) den Punkt Mediationsgesetz noch nicht enthält, ist nachfolgenden Links zu entnehmen.

Eine genaue Analyse der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum  Mediationsgesetz die hier  im Originaltext nachzulesen ist, folgt bei uns in den nächsten Tagen.

 

Einen guten Überblick über die Chancen und Auswirkungen des Mediationsgesetzes findet man in meiner aktuellen Veröffentlichung. Die dort gemachten Ausführungen beziehen sich zwar auf den Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz vom  15.12.2012 der am vom Deutschen Bundestag einstimmig beschlossen wurde, werden aber durch die aktuelle Beschlußempfehlung nicht tangiert, weil diese sich lediglich auf die Themenstellung der Mediation bzw. Güteverhandlung nach Methoden der Mediation beziehen.

Den besten Überblick über den deutschen Mediationsmarkt findet man auf den Seiten www.mediation.de, dort insbesondere Ausbildungsangebote und einen Überblick über Mediationsverbände, Mediationsvereine und andere Organisationen und auf der Seite www.mediator-finden.de mit dem größten deutschen Mediatorenverzeichnis. Dort sind über 3.500 Mediatoren verzeichnet u.a. auch auf regionalen Seiten z.B. für die Städte Berlin, Braunschweig, Bremen, Düsseldorf, Essen, Esslingen, Freiburg, Göttingen, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Lübeck, München, Nürnberg und Rostock. Außerdem werden für einige Großstädte Informationen zu lokalen Mediationsszzene dort veröffentlicht, so u.a. für Hamburg.

 

 

 

 

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