Mediation im TV

Am 07.Juli 2012 berichtet das ZDF in der Sendung WISO unter dem Titel

Tipp: Mediation – Was sich mit dem neuen Gesetz ändert

über Mediation. Sendezeit ist 19.25 Uhr bis 20.15 Uhr.

Anlass ist die Verabschiedung des Mediationsgesetzes durch Bundestag und Bundesrat in dieser Woche.

Mediationsgesetz: Kompromiss im Vermittlungsausschuss

Eine Verabschiedung des Mediationsgesetzes in dieser Legislaturperiode ist nun sehr wahrscheinlich, nachdem heute im Vermittlungsauschuss eine entsprechende Beschlussempfehlung zum  Mediationsgesetz für den Bundesrat und den Bundestag verfasst wurde.

Hier der Originaltext der Pressemitteilung des deutschen Bundesrates

“ Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute einen Kompromiss im Streit um das neue Mediationsgesetz erzielt. Der Einigungsvorschlag stellt klar, dass auch weiterhin die gerichtsinterne Streitschlichtung durch einen Güterichter möglich ist. Dieser darf bei der Güteverhandlung alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Die Bezeichnung Mediator ist künftig allerdings außergerichtlichen Streitschlichtern vorbehalten. Eine Öffnungsklausel erlaubt es den Ländern, eigene Kostenregelungen zu treffen, um Gebühren beim einvernehmlichen Abschluss eines Gerichtsverfahrens zu ermäßigen.

Der Vermittlungsausschuss greift mit seinem Vorschlag die Kritik der Länder am ursprünglichen Bundestagsbeschluss teilweise auf – sie hatten bemängelt, dass das Gesetz nach einer Übergangszeit nur noch außergerichtliche Mediation zulasse, obwohl gerade die gerichtsinterne Mediation ein erfolgreiches Instrument der Streitschlichtung geworden sei.

Der Einigungsvorschlag muss noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Beide Häuser befassen sich voraussichtlich bereits in dieser Woche mit dem Gesetz.“

Die nächste Sitzung des Bundesrates ist für Freitag, den 29. Juni 2012, 21.00 Uhr geplant, derzeit ist dieser Punkt noch nicht auf der Tagesordnung.

Die nächsten Sitzungen des Bundestages sind geplant für Donnerstag und Freitag dieser Woche. Die aktuelle Tagesordnung, die im Moment (27.06.2012 23:30 Uhr) den Punkt Mediationsgesetz noch nicht enthält, ist nachfolgenden Links zu entnehmen.

Eine genaue Analyse der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum  Mediationsgesetz die hier  im Originaltext nachzulesen ist, folgt bei uns in den nächsten Tagen.

 

Einen guten Überblick über die Chancen und Auswirkungen des Mediationsgesetzes findet man in meiner aktuellen Veröffentlichung. Die dort gemachten Ausführungen beziehen sich zwar auf den Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz vom  15.12.2012 der am vom Deutschen Bundestag einstimmig beschlossen wurde, werden aber durch die aktuelle Beschlußempfehlung nicht tangiert, weil diese sich lediglich auf die Themenstellung der Mediation bzw. Güteverhandlung nach Methoden der Mediation beziehen.

Den besten Überblick über den deutschen Mediationsmarkt findet man auf den Seiten www.mediation.de, dort insbesondere Ausbildungsangebote und einen Überblick über Mediationsverbände, Mediationsvereine und andere Organisationen und auf der Seite www.mediator-finden.de mit dem größten deutschen Mediatorenverzeichnis. Dort sind über 3.500 Mediatoren verzeichnet u.a. auch auf regionalen Seiten z.B. für die Städte Berlin, Braunschweig, Bremen, Düsseldorf, Essen, Esslingen, Freiburg, Göttingen, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Lübeck, München, Nürnberg und Rostock. Außerdem werden für einige Großstädte Informationen zu lokalen Mediationsszzene dort veröffentlicht, so u.a. für Hamburg.

 

 

 

 

Vermittlungsausschuss vertagt Mediationsgesetz auf den 27.06.2012

Laut einer Pressemitteilung des Bunderates vertagt der Vermittlungsausschuss die Beratungen auf den 27. Juni 2012.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner gestrigen Sitzung noch keine Einigungsvorschläge erzielen können. Dann werden die Beratungen zu verschiedenen Punkten wieder aufgenommen, unter anderem die im vom Bundestag verabschiedeten Mediationsgesetz geplanten Regelungen zur außergerichtlichen Mediation.

Der Deutsche Bundestag hatte in seiner 149. Sitzung vom 15.12.2011 den Gesetzentwurf einstimmig verabschiedet.Dieser wurde vom Bundesrats am 10.02. 2012 abgelehnt. Aus diesem Grund wurde das Gesetz an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Strittiger Punkt ist die Streichung der gerichtsinternen Mediation zugunsten eines erweiterten Güterichterkonzeptes.

Alle anderen Punkte des Gesetzentwurfes, z.B. die Einführung des „zertifizierten Mediators“ inkl. damit verbundener Ausbildungsanforderungen, Regelungen zu Hinweisen in der Klageschrift, die explizite Einführung von Gerichtsbarkeiten außerhalb zivilrechtlicher Fragen etc. sind dagegen nicht auf Kritik gestoßen.

Das Mediationsgesetz ist auch Thema des am 16.06.2012 im ehemaligen Plenarsaal des Bundestages stattfindenden 1. Mediatorentages. Für diesen können Anliegen und Anträge online eingebracht werden.

Den besten Überblick über den deutschen Mediationsmarkt findet man auf den Seiten www.mediation.de, dort insbesondere Ausbildungsangebote und einen Überblick über Mediationsverbände, Mediationsvereine und andere Organisationen und auf der Seite www.mediator-finden.de mit dem größten deutschen Mediatorenverzeichnis. Dort sind über 3.500 Mediatoren verzeichnet u.a. auch auf regionalen Seiten z.B. für die Städte Berlin, Braunschweig, Bremen, Düsseldorf, Essen, Esslingen, Freiburg, Göttingen, Hannover, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Lübeck, München, Nürnberg und Rostock.

Das Mediationsgesetz ist auch Thema des am 16.06.2012 im ehemaligen Plenarsaal des Bundestages stattfindenden 1. Mediatorentages. Für diesen können Anliegen und Anträge online eingebracht werden.

 

Vermittlungsausschuss tagt zum Mediationsgesetz am 13.06.2012

Laut Mitteilung des Bundesrates wird das Mediationsgesetz am 13.06.2012 im Vermittlungsausschuss als dritter Punkt der Tagesordnung behandelt. Der Deutsche Bundestag hatte in seiner 149. Sitzung vom 15.12.2011 den Gesetzentwurf einstimmig verabschiedet. In der Sitzung des Bundesrates am 10.02. 2012 folgte dieser der Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrats und lehnte die Zustimmung zum Mediationsgesetz ab. Aus diesem Grund wurde das Gesetz an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Strittiger Punkt ist alleinig die Streichung der gerichtsinternen Mediation zugunsten eines erweiterten Güterichterkonzeptes.

In der Begründung zur Anrufung des Vermittlungsausschusses heißt es u.a., die im Gesetz verankerte Überführung der gerichtsinterne Mediation in ein erweitertes Güterichterkonzept „lässt die Fortführung der bestehenden Angebote gerichtsinterner Mediation nur noch für einen begrenzten Zeitraum von einem Jahr nach Inkrafttreten zu.“ Mit dieser Entscheidung habe „sich der Deutsche Bundestag über die mit großer Mehrheit gefasste Stellungnahme des Bundesrates-BR-Drs.60/11(Beschluss),Ziffer1=BT-Drs.17/5335,S.28-hinweggesetzt.“

Alle anderen Punkte des Gesetzentwurfes, z.B. die Einführung des „zertifizierten Mediators“ inkl. damit verbundener Ausbildungsanforderungen, Regelungen zu Hinweisen in der Klageschrift, die explizite Einführung von Gerichtsbarkeiten außerhalb zivilrechtlicher Fragen etc. sind dagegen nicht auf Kritik gestoßen.

Einen guten Überblick über die Chancen und Auswirkungen des Mediationsgesetzes findet man in meiner aktuellen Veröffentlichung.

Den besten Überblick über den deutschen Mediationsmarkt findet man auf den Seiten www.mediation.de, dort insbesondere Ausbildungsangebote und einen Überblick über Mediationsverbände, Mediationsvereine und andere Organisationen und auf der Seite www.mediator-finden.de mit dem größten deutschen Mediatorenverzeichnis. Dort sind über 3.500 Mediatoren verzeichnet u.a. auch auf regionalen Seiten z.B. für die Städte Berlin, Braunschweig, Bremen, Düsseldorf, Essen, Esslingen, Freiburg, Göttingen, Hannover, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Lübeck, München, Nürnberg und Rostock.

 

 

 

 

Neuerscheinung – Wirtschaftsmediation: Chancen und Auswirkungen des Mediationsgesetzes

In diesem Buch wird untersucht, welche Chancen und Auswirkungen das neue Mediationsgesetz auf die Lösung von Wirtschaftskonflikten durch Mediation hat.

Die Bewertung erfolgt dabei aus zwei Blickwinkeln. Zum einen gibt es eine Auseinandersetzung mit den Regelungen des Gesetzes, um deren Auswirkung zu beurteilen, zum anderen wird betrachtet, inwieweit das Gesetz für den Einsatz der Mediation förderlich ist. Das Buch basiert auf dem Gesetzentwurf, der am 15.12.2011 vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung einstimmig beschlossen wurde.

Die einzelnen Bestandteile des Gesetzes werden an Kriterien gespiegelt, die von Vertretern der Wirtschaft in einer Studie von PriceWaterhouseCoopers und durch den Round Table Mediation & Konfliktmanagement der Deutschen Wirtschaft als wesentlich zur Förderung der Mediation formuliert wurden.

Der Autor, Klaus-Olaf Zehle, Dipl.Wirtsch.-Ing, M.A. (Mediation), LL.M.(com.) ist Geschäftsführer der Mediation GmbH, Betreiber des größten deutschen Mediatorenverzeichnisses www.mediator-finden.de sowie des Informationsportals www.mediation.de.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur direkten Bestellung bei Amazon auf der Seite www.mediationsbuch.de.

Mediatorenliste zertifizierter Mediatoren

Als neuer Service der Mediation GmbH wird ab sofort die Seite www.zertifizierter-mediator.de angeboten. Auf dieser Seite finden sich unter der Rubrik Zertifizierung die gesetzlichen Regelungen zur Zertifizierung.

Im einstimmig vom Bundestag am 15.12.2011 verabschiedeten Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung wird in §5 Abs. 2 der zertifizierte Mediator eingeführt.

Als solcher darf sich bezeichnen, wer eine Ausbildung zum Mediator entsprechend der noch zu erlassenden Rechtsverordnung absolviert hat.

Diese Rechtsverordnung soll Bestimmungen über die Inhalte und Umfang der Aus- und Fortbildung, Anforderungen an Lehrkräfte und die Art der Zertifizierung beinhalten.

Außerdem findet man unter Mediatorenliste alle Mediatoren, die ihre Zertifizierung bei www.mediator-finden.de angegeben haben. Die dort hinterlegten Zertifikate bescheinigen zum heutigen Zeitpunkt jeweils die Zertifizierung eines Verbandes oder Anbieters. Welches Zertifikat vorliegt, kann dem jeweiligen Profil entnommen werde.  Beispiele sind die Zertifikate der großen Verbände zum Mediator BM, Mediator BMWA bzw. Mediator BAFM. Sobald die gesetzlichen Regelungen zur Zertifizierung gemäß §5 Abs. 2 MediationsG geklärt und umgesetzt sind, werden auf dieser Seite die Zuordnungskriterien entsprechend angepaßt.

 

 

Bundesrat lehnt das Mediationsgesetz ab und ruft den Vermittlungsausschuß an

In der heutigen Sitzung des Bundesrates folgte dieser der Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrats und lehnte die Zustimmung zum Mediationsgesetz ab. Das Gesetz wird jetzt im Vermittlungsausschuß beraten werden. Dadurch werden sich weitere Verzögerungen bis zur Einführung des Mediationsgesetzes geben.

Grund der Ablehnung ist die Streichung der gerichtsinternen Mediation zugunsten eines erweiterten Güterichterkonzeptes in der vom Bundestag am 15.12.2011 einstimmig verabschiedeten Version des Gesetzentwurfs.

Die ablehnenden Bundesländer begründen dieses damit, dass ein Güterichter kein Mediator sei. „Wenn die Parteien sich auf eine Mediation einigen, müssen sie sich auch darauf verlassen können, dass deren Spielregeln gelten. Ein Mediator zeichnet sich dadurch aus, dass er sich zurücknimmt und nicht auf ein bestimmtes Ergebnis – etwa einen Vergleich – hinarbeitet. Demgegenüber schlägt ein Güterrichter den Parteien eine Konfliktlösung unter Vornahme rechtlicher Bewertungen und Einordnungen vor. Das ist etwas ganz anderes“, so die Hamburger Justizsenatorin Jana Schiedek.

Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff hält dagegen mit folgender Aussage: „Es ist dabei zutiefst unredlich, wenn behauptet wird, dass der Bundestag die Mediation an Gerichten abschaffen wolle. Das Gegenteil ist der Fall: Mit der flächendeckenden Verankerung von Güterichtern in allen Gerichtszweigen erhält die gütliche Streitbeilegung einen festen Platz im gerichtlichen Verfahren und kann dieser einen neuen Schub geben. Das Güterichtermodell wird bereits seit Jahren mit großem Erfolg in Bayern und Thüringen praktiziert. Güterichter können sich bei ihrer Gesprächsführung natürlich aller Methoden und Instrumente der Mediation bedienen. “

 

Mediationsgesetz im Bundesrat: Empfehlung des Rechsausschusses

Heute wird im Bundesrat der Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz beraten. Es ist damit zu rechnen, dass der Bundesrat dem Entwurf nicht zustimmt sondern den Vermittlungsausschuß anruft.

Hier ist die Erläuterung zum Tagesordungspunkt und die Empfehlung des Rechtsausschusses (Drucksache 10-1-12) einzusehen.

 

Richterbund Nordrhein-Westfalen lehnt Mediationsgesetz ab

Der Bund der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen lehnt das vom Bundestag am 15.12. 2011 verabschiedete Mediationsgesetz ab, weil aus Sicht des Richterbundes das Angebot einer gerichtsinternen Mediation gegen die Interessen der Bürger verboten werden soll. Begründet wird das wie folgt:

„Gerade diese Form der Mediation in den letzten Jahren [hat sich nicht nur nicht nur] in Nordrhein – Westfalen bewährt. Zahlreiche Bürger haben mit den Mediatoren aus der Richterschaft durchweg gute Erfahrungen gemacht. Der Rechtsfrieden konnte in vielen Fällen der gerichtsinternen Mediation weit über den konkreten Rechtsstreit hinaus im Sinne der Bürger umfassend wieder hergestellt werden.

Sachliche Gründe, dem Bürger diesen hochwirksamen Weg der Konfliktlösung vorzuenthalten, sind nicht erkennbar. Über die Motivation einzelner am Gesetzgebungsverfahren Beteiligter, ein überaus erfolgreiches Konfliktlösungsangebot verbieten zu wollen, kann allenfalls spekuliert werden.“

Reiner Lindemann, Vorsitzender des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen sagt hierzu:

„Wir setzen uns nachdrücklich dafür ein, die gerichtsinterne – neben der außergerichtlichen – Mediation zu erhalten. Die gerichtsinterne Mediation hat sich in der Praxis bewährt, sie stiftet Rechtsfrieden und ist als hohes Gut zu bezeichnen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierzu sind in den letzten Jahren mehr und mehr geschaffen worden. Diese Entwicklung entspricht nicht zuletzt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Kann eine streitige Problemlage entweder durch eine richterliche – streitige – Entscheidung oder durch eine einverständliche Lösung bewältigt werden, ist grundsätzlich letzterer der Vorzug zu geben. Ein Verbot der bewährten gerichtsinternen Mediation dient diesen Vorgaben nicht. Die bürgernahe Justiz in Nordrhein-Westfalen würde hierdurch beschädigt“.

Stellungnahme der EUCON zum Mediationsgesetz: Für die Abschaffung der richterlichen Mediation

Die EUCON plädiert für die vom Bundestag beschlossene Fassung des Mediationsgesetzes und lehnt die Initiative einzelner Bundesländer, die für die Anrufung des Vermittlungsausschusses plädieren ab.

Die EUCON begründet die Ablehung wie folgt:

„Gerichtliche und außergerichtliche Streitvermittlung sind nicht das Gleiche. Richterliche und außergerichtliche Mediation unterscheiden sich in wesentlichen Punkten:

Mediationen sind darauf gerichtet, Lösungen durch kooperatives Verhandeln der Beteiligten zu erzielen. Die Tätigkeit und Erfahrungswelt des Richters besteht in Entscheidungen auf Grundlage von Gesetzen. Beides ist miteinander nicht vereinbar.

Der außergerichtliche Mediator haftet voll für seine Tätigkeit, während für die innergerichtliche Mediation das Richterprivileg (keine Haftung) gelten wird.

Die gerichtliche Mediation ist im Gegensatz zur außergerichtlichen Mediation kostenfrei, was zu einer Subventionierung der innergerichtlichen Mediation geführt hat und weiterhin führen würde.

Die gerichtliche Mediation ist im Regelfall auf wenige Stunden begrenzt, was in der Vielzahl der Mediationen nicht genügend ist. Schon aus diesem Grund ist die gerichtliche Mediation nicht zielführend. Für eine zeitlich umfangreichere Bearbeitung sind keine organisatorischen Voraussetzungen geschaffen und sind auch nicht zu erwarten. Das persönliche Engagement der Richter kann auf lange Sicht nicht ausreichend sein.

Scheitert die Mediation bei Gericht, ist die zwingende Alternative die Fortsetzung des Gerichtsverfahrens, so dass die rechtliche Beurteilung immer „mitläuft“. Ein Konflikt, der zu Gericht kommt, basiert aus der Parteiensicht vorwiegend auf rechtlicher Betrachtung. Darüber hinaus ist in den Augen der Parteien der richterliche Mediator eben Richter und genießt dadurch eine – durch die Praxis immer wieder bestätigte – besondere Amtsautorität. Einer Mediation ist diese rechtliche Dominanz und amtliche Autorität wesensfremd.

Als Richter kann der Güterichter, anders als der gerichtsinterne Mediator, Akteneinsicht nehmen und Vergleiche protokollieren. Das ist für das Verfahren förderlich bzw. ökonomisch, wäre aber bei der vorgesehenen Regelung der Gerichtsmediation ausgeschlossen.

Die Verschwiegenheit des Gerichtsmediators war nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf nicht übereinstimmend mit der umfassenden Schweigepflicht des Mediators, die bei gewissen Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwälten) sogar strafrechtlich sanktioniert ist.

Durch den „zertifizierten Mediator“ wird ein einheitliches Berufsbild geschaffen, dessen Voraussetzungen die Ausbildung richterlicher Mediatoren in der Vergangenheit vom Umfang her häufig nicht erfüllt hat. Es war nach unseren Feststellungen auch völlig unklar, ob die Justizverwaltung bereit gewesen wäre, die Richtermediatoren durch entsprechende Nachschulungen den „zertifizierten Mediatoren“ gleichzustellen.

Durch das Mediationsgesetz wird kein Güterichter daran gehindert, alle von ihm bisher angewendeten erfolgreichen Mediationstechniken in dem durch das Mediationsgesetz erweiterten Güteverfahren einzusetzen.“

 

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