Mediationsgesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet – Bei Mediation können auch gerichtliche Verfahrensgebühren entfallen oder ermäßigt werden

Den aktuellen Stand des Mediationsgesetzes vom 29.06.2012 inkl. der Änderungen aus der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Mediationsgesetz vom 27.06.2012 finden Sie auf der Seite www.mediation.de/mediationsgesetz.

Er basiert auf dem Gesetzentwurf vom 15.12.2011, der im Deutschen Bundestag einstimmig angenommen wurde und vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss überwiesen wurde.

Die Version des Mediationsgesetzes vom 29.06.2012 beschreibt die Fassung , die am 28.06.2012 vom Deutschen Bundestag (einstimmig!) angenommen wurde. Der deutsche Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29.06.2012 beschlossen, gegen das Gesetz in dieser Version keinen Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes einzulegen.

Das Gesetz ist jetzt noch vom Bundespräsidenten zu unterzeichnen und tritt dann am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

 

Was hat sich gegenüber der Version vom 15.12.2011 verändert.

1. aus dem „ersuchten Richter“ wird in § 159 Abs 1 ZPO nun ein „Güterrichter nach § 278 Absatz 5 ZPO“

2. § 278 Abs 5 ZPO stellt nun klar, dass der Güterichter nicht entscheidungsbefugt ist und ermöglicht dem Güterichter ausdrücklich auch Methoden der Mediation zu verwenden

„Das Gericht kann die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen.

3. Die Anpassungen unter 1.und 2. werden auch im FamFG durchgeführt.

4. Wesentlich und neu ist nun die Möglichkeite der Länder durch Rechtsverordnungen Ermäßigungen für bestimmnte Verfahrensgebühren wie die Klagerücknahme bis hin zum Erlass dieser Verfahrensgebühren vorzunehmen, wenn ein Verfahren in die außergerichtliche Mediation geht und zwar unabhängig davon, ob auf Antrag der Parteien oder auf Hinweis des Gerichtes nach  Art 278a ZPO.

 

Was hat sich nicht verändert:

Die bisherigen Modellversuche zur gerichtsinternen Mediation dürfen wie im ursprünglichen Gesetzentwurf nur noch für eine Frist von ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes als Mediation bezeichnet werden. Danach können zwar Vorgehen und Methoden der Mediation angewendet werden aber dann unter der Bezeichnung Güteverfahren statt Mediation bzw. Güterichter statt Mediator.

Ein Richter der ein Güteverfahren nach § 278 Abs. 5 ZPO durchführt, darf sich nach Ablauf der Übergangsfrist nicht Mediator bzw. richterlicher Mediator nennen.

Und dann stellt sich noch die Frage:

Sind Verhandlungen vor dem Gūterichter öffentlich? Mediationen in der gerichtsinternen Mediation waren dagegen immer nicht-öffentlich.

Einen guten Überblick über die Chancen und Auswirkungen des Mediationsgesetzes findet man in meiner aktuellen Veröffentlichung. Die dort gemachten Ausführungen beziehen sich  auf den Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz vom  15.12.2012 der am vom Deutschen Bundestag einstimmig beschlossen wurde. Sie werden durch den nun verabschiedeten Stand des Mediationsgesetzes nicht verändert.

Den besten Überblick über den deutschen Mediationsmarkt findet man auf den Seiten www.mediation.de, dort insbesondere Ausbildungsangebote und einen Überblick über Mediationsverbände, Mediationsvereine und andere Organisationen und auf der Seite www.mediator-finden.de mit dem größten deutschen Mediatorenverzeichnis. Dort sind über 3.500 Mediatoren verzeichnet u.a. auch auf regionalen Seiten z.B. für die Städte Berlin, Braunschweig, Bremen, Düsseldorf, Essen, Esslingen, Freiburg, Göttingen, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Lübeck, München, Nürnberg und Rostock. Außerdem werden für einige Großstädte Informationen zu lokalen Mediationsszzene dort veröffentlicht, so u.a. für Hamburg und Berlin.

 

 

 

Mediationsgesetz: Kompromiss im Vermittlungsausschuss

Eine Verabschiedung des Mediationsgesetzes in dieser Legislaturperiode ist nun sehr wahrscheinlich, nachdem heute im Vermittlungsauschuss eine entsprechende Beschlussempfehlung zum  Mediationsgesetz für den Bundesrat und den Bundestag verfasst wurde.

Hier der Originaltext der Pressemitteilung des deutschen Bundesrates

“ Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute einen Kompromiss im Streit um das neue Mediationsgesetz erzielt. Der Einigungsvorschlag stellt klar, dass auch weiterhin die gerichtsinterne Streitschlichtung durch einen Güterichter möglich ist. Dieser darf bei der Güteverhandlung alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Die Bezeichnung Mediator ist künftig allerdings außergerichtlichen Streitschlichtern vorbehalten. Eine Öffnungsklausel erlaubt es den Ländern, eigene Kostenregelungen zu treffen, um Gebühren beim einvernehmlichen Abschluss eines Gerichtsverfahrens zu ermäßigen.

Der Vermittlungsausschuss greift mit seinem Vorschlag die Kritik der Länder am ursprünglichen Bundestagsbeschluss teilweise auf – sie hatten bemängelt, dass das Gesetz nach einer Übergangszeit nur noch außergerichtliche Mediation zulasse, obwohl gerade die gerichtsinterne Mediation ein erfolgreiches Instrument der Streitschlichtung geworden sei.

Der Einigungsvorschlag muss noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Beide Häuser befassen sich voraussichtlich bereits in dieser Woche mit dem Gesetz.“

Die nächste Sitzung des Bundesrates ist für Freitag, den 29. Juni 2012, 21.00 Uhr geplant, derzeit ist dieser Punkt noch nicht auf der Tagesordnung.

Die nächsten Sitzungen des Bundestages sind geplant für Donnerstag und Freitag dieser Woche. Die aktuelle Tagesordnung, die im Moment (27.06.2012 23:30 Uhr) den Punkt Mediationsgesetz noch nicht enthält, ist nachfolgenden Links zu entnehmen.

Eine genaue Analyse der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum  Mediationsgesetz die hier  im Originaltext nachzulesen ist, folgt bei uns in den nächsten Tagen.

 

Einen guten Überblick über die Chancen und Auswirkungen des Mediationsgesetzes findet man in meiner aktuellen Veröffentlichung. Die dort gemachten Ausführungen beziehen sich zwar auf den Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz vom  15.12.2012 der am vom Deutschen Bundestag einstimmig beschlossen wurde, werden aber durch die aktuelle Beschlußempfehlung nicht tangiert, weil diese sich lediglich auf die Themenstellung der Mediation bzw. Güteverhandlung nach Methoden der Mediation beziehen.

Den besten Überblick über den deutschen Mediationsmarkt findet man auf den Seiten www.mediation.de, dort insbesondere Ausbildungsangebote und einen Überblick über Mediationsverbände, Mediationsvereine und andere Organisationen und auf der Seite www.mediator-finden.de mit dem größten deutschen Mediatorenverzeichnis. Dort sind über 3.500 Mediatoren verzeichnet u.a. auch auf regionalen Seiten z.B. für die Städte Berlin, Braunschweig, Bremen, Düsseldorf, Essen, Esslingen, Freiburg, Göttingen, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Lübeck, München, Nürnberg und Rostock. Außerdem werden für einige Großstädte Informationen zu lokalen Mediationsszzene dort veröffentlicht, so u.a. für Hamburg.

 

 

 

 

Vermittlungsausschuss tagt zum Mediationsgesetz am 13.06.2012

Laut Mitteilung des Bundesrates wird das Mediationsgesetz am 13.06.2012 im Vermittlungsausschuss als dritter Punkt der Tagesordnung behandelt. Der Deutsche Bundestag hatte in seiner 149. Sitzung vom 15.12.2011 den Gesetzentwurf einstimmig verabschiedet. In der Sitzung des Bundesrates am 10.02. 2012 folgte dieser der Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrats und lehnte die Zustimmung zum Mediationsgesetz ab. Aus diesem Grund wurde das Gesetz an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Strittiger Punkt ist alleinig die Streichung der gerichtsinternen Mediation zugunsten eines erweiterten Güterichterkonzeptes.

In der Begründung zur Anrufung des Vermittlungsausschusses heißt es u.a., die im Gesetz verankerte Überführung der gerichtsinterne Mediation in ein erweitertes Güterichterkonzept „lässt die Fortführung der bestehenden Angebote gerichtsinterner Mediation nur noch für einen begrenzten Zeitraum von einem Jahr nach Inkrafttreten zu.“ Mit dieser Entscheidung habe „sich der Deutsche Bundestag über die mit großer Mehrheit gefasste Stellungnahme des Bundesrates-BR-Drs.60/11(Beschluss),Ziffer1=BT-Drs.17/5335,S.28-hinweggesetzt.“

Alle anderen Punkte des Gesetzentwurfes, z.B. die Einführung des „zertifizierten Mediators“ inkl. damit verbundener Ausbildungsanforderungen, Regelungen zu Hinweisen in der Klageschrift, die explizite Einführung von Gerichtsbarkeiten außerhalb zivilrechtlicher Fragen etc. sind dagegen nicht auf Kritik gestoßen.

Einen guten Überblick über die Chancen und Auswirkungen des Mediationsgesetzes findet man in meiner aktuellen Veröffentlichung.

Den besten Überblick über den deutschen Mediationsmarkt findet man auf den Seiten www.mediation.de, dort insbesondere Ausbildungsangebote und einen Überblick über Mediationsverbände, Mediationsvereine und andere Organisationen und auf der Seite www.mediator-finden.de mit dem größten deutschen Mediatorenverzeichnis. Dort sind über 3.500 Mediatoren verzeichnet u.a. auch auf regionalen Seiten z.B. für die Städte Berlin, Braunschweig, Bremen, Düsseldorf, Essen, Esslingen, Freiburg, Göttingen, Hannover, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Lübeck, München, Nürnberg und Rostock.

 

 

 

 

Neue Mediationsausbildungen im Juni 2012

Im Juni starten wieder Ausbildungen zu Mediation und Mediationsfortbildungen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Offenburg und Stuttgart. Einen Überblick bietet das Ausbildungsverzeichnis zur Mediation auf www.mediation.de/ausbildung

Neben den aktuell startenden Ausbildungen sind derzeit weit über 50 weitere Mediationsausbildugen, Seminare zur Mediation und Fortbildungen zum Mediator dort eingetragen. Der Umfang einer Mediationsausbildung liegt in den meisten Fällen zwischen 120 und 200 Stunden. Neben der allgemeinen Ausbildung zum Mediator können Schwerpunkte im Bereich der Ausbildung zum Wirtschaftsmediator und Ausbildung zum Familienmediator gewählt werden.

Das Ausbildungsverzeichnis wird bereitgestellt von der Mediation GmbH, die auch das größte deutsche Mediatorenverzeichnis www.mediator-finden.de betreibt.

Vorstellung MODERATIO

MODERATIO® ist ein 1987 gegründetes Beratungsunternehmen mit Büros in Deutschland und Österreich und Kooperationspartnern in der Schweiz und in Portugal. Die Standorte sind Frankfurt – Ingolstadt – Kiel – Lissabon – München – Passau – Wien – Zürich.

MODERATIO arbeitet für deutsche Organisationen im weltweiten Einsatz in den Arbeitssprachen Deutsch und Englisch. Zu den Kunden gehören kleine, regional tätige Teams ebenso, wie große, renommierte und international tätige Organisationen. Der MODERATIO-Beratungsansatz ist geprägt von Moderation. MODERATIO fühlt sich dabei in besonderem Maße dem Ursprung des Wortes verpflichtet: moderatio [lat.] das rechte Maß, die Mitte finden, aber auch Lenkung, Leitung. MODERATIO gestaltet und leitet Klärungsgespräche zwischen zwei Personen ebenso wie Teamklausuren, Vorstands-Klausuren oder Führungskräfte-Workshops oder Mitarbeiter-Foren mit mehreren hundert Teilnehmern.

Die Profession von MODERATIO ist dabei die sachlogisch korrekte konzeptionelle Arbeit und andererseits die professionelle psychologische Vermittlung zwischen den Denkwelten der Know-how-Träger um von allen gleichermaßen getragene Antworten zu erfinden. Die MODERATIO-Beratger bringen dafür das geeignete, methodische Framework sowie professionelles, moderatorisches Geschick in den gemeinsamen Arbeitsprozess ein.

Durch die angegliederte Werbeagentur moderatioGrafik© ist MODERATIO in der Lage Veränderungsprojekte auch durch passgenaue Unternehmenskommunikation zu begleiten. Darüber hinaus qualifiziert das MODERATIO-Team Menschen die Menschen (an)leiten, Führungskräfte, Projektleiter, Moderatoren und Referenten in Techniken der Moderation und zeitgemäßer Mitarbeiterführung. Der Firmensitz ist Pörnbach in Bayern.
Die MODERATIO Mediationsausbildung ist eine moderatio-typische 3x3kompakt® Ausbildung, sie besteht aus 3×3 Tagen Intensivtraining, ergänzt um Intervisions- und Supervisionstreffen.
Die Ausbildung wird geleitet von Josef W. Seifert (Mediator und Ausbilder im Bundesverband Mediation BM) und Dr. Gerlinde Bühner.

Die Inhalte sind in der dreitägige Trainings geliedert:

• Modul 1: Die SIXSTEPS® zur Mediation im Konflikt
• Modul 2: Die Klärung von Zweierkonflikten
• Modul 3: Die Klärung von Teamkonflikten

Der Start der nächsten Ausbildungsgruppe ist der 5. Juli 2012

Informationen zur MODERATIO finden Sie auf www.mediationsausbildung-finden.de in der Rubrik Ausbildungsinstitute und zur aktuellen Ausbildung zum Mediator auf www.mediation.de in der Rubrik Ausbildungen.

Vorstellung Peter Knapp GmbH

Die Peter Knapp GmbH ist langjährig als Ausbildungsinstitut für Mediation und Coaching im Markt und spezialisiert auf die Themen Konfliktmanagement, Verhandlung und Führung. Dieses Wissen wird in Inhouse-Trainings und offenen Seminaren vermittelt. Neben Coaching und Mediation bietet die Peter Knapp GmbH Mediationsausbildungen in Hamburg und Berlin sowie eine Coachingausbildung in Berlin an. Alle Trainer, Coaches, Mediatoren und Ausbilder sind Experten mit langjähriger Erfahrung in ihrem Fachgebiet. In den Städten München, Berlin, Frankfurt, Köln und Hamburg sind Coaches für die Peter Knapp GmbH tätig.
Einmal im Jahr veranstaltet die Peter Knapp GmbH in Kooperation mit Birgit Keydel den Berliner Mediationstag. Gäste des Mediationstags sind Personen der Mediation und benachbarten Disziplinen des Konfliktmanagements, die konzeptionell vorgedacht, spannende Theorien oder herausragende Praktiken entwickelt haben.

Die Bedürfnisse der Kunden stehen bei der Peter Knapp GmbH im Vordergrund, weshalb viele Leistungen individuell und auf den jeweiligen Bedarf zugeschnitten werden und auch im internationalen Kontext angeboten werden, mit den Schwerpunkten Schweiz, Frankreich und Deutschland.

Die Ausbildung zum Mediator vermittelt die Kompetenz, Konflikte strukturiert und konstruktiv zu bearbeiten. Dieses wird besonders im beruflichen Umfeld immer wichtiger. In der berufsbegleitenden Zusatzausbildung „Mediation in Unternehmen und Organisationen“ erwerben die Teilnehmer/innen im Verlauf eines Jahres fundierte und umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten, um Konflikte im Arbeitsalltag professionell und konstruktiv bearbeiten zu können.
Die Inhalte der Ausbildung entsprechen den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation e.V. (BM®) sowie den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation in Wirtschaft und Arbeit e.V. (BMWA).
Lehrgangsleiter und Referentinnen sind anerkannt als Mediator/innen BM® und Ausbilder/innen BM®. Peter Knapp ist seit 1995 Mediator und bildet seit 2000 Mediator/innen aus. Er verfügt über langjährige praktische Erfahrung in der Mediation in Unternehmen und Organisationen.
Die Ausbildung umfasst 200 Stunden und richtet sich an alle Berufsgruppen, die in Unternehmen und Organisationen mit Konflikten zu tun haben bzw. ihre Vermittlungskompetenz in Konflikten ausbauen wollen.
Nutzen der Ausbildung:
◦ Methoden- und Anwendungssicherheit in der Mediation
◦ Erlernen von Kommunikationstechniken und Konfliktmanagementmethoden
◦ Verständnis für die Besonderheit der Mediation in Unternehmen und Organisationen
◦ Erwerb von Verhandlungskompetenz
◦ Diskussion von eigenen Fällen der Teilnehmer/innen
◦ Zwei Stunden Coaching für jede/n Teilnehmer/in als Unterstützung auf dem Weg in die Mediationspraxis
Die nächsten Ausbildungsstarts:

Hamburg :      05.05.2012
Berlin :            08.06.2012

 

 

Informationen zur Peter Knapp GmbH finden Sie auf www.mediationsausbildung-finden.de in der Rubrik Ausbildungsinstitute und zur aktuellen Ausbildung zum Mediator auf www.mediation.de in der Rubrik Ausbildungen.

Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung.

Der vollständige Text des Entwurfs des „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ mit Stand vom 09.12.2011 ist jetzt vollständig auf mediation.de und mediator-finden.de einzusehen.

Folgende Bestandteile hat das Gesetz
Artikel 1
Mediationsgesetz (MediationsG)

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Verfahren; Aufgaben des Mediators

§ 3 Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen

§ 4 Verschwiegenheitspflicht

§ 5 Aus- und Fortbildung des Mediators ; zertifizierter Mediator

§ 6 Verordnungsermächtigung

§ 7 Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation

§ 8 Evaluierung

§ 9  Übergangsbestimmung

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 7
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 8
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

 

mediator-finden.de ist vorbereitet auf die Regelungen des Mediationsgesetzes

Das bundesweit größte Mediatorenverzeichnis www.mediator-finden.de ist bereits heute in der Lage, den Regelungen des Mediationsgesetzes zu folgen. In der Übersicht der Suchergebnisse und im Profil des jeweiligen Mediators wird deutlich herausgestellt, ob ein Mediator bzw. eine Mediatorin zertifizierter Mediator ist. Die Freischaltung dieser Einträge erfolgt bereits heute ausschließlich durch den Anbieter Mediation GmbH, nachdem entsprechende Zertifizierungsnachweise durch die Mediatorin oder den Mediator vorgelegt wurden. Obwohl die Regelungen, die in einer Rechtsverordnung nach § 6 MediationsG festgelegt werden sollen, noch nicht vorliegen, kann nach erster Sichtung auf der Grundlage der Informationen der Begründung zum Gesetzentwurf in seiner aktuellen Fassung davon ausgegangen werden, dass alle bestehenden Zertifizierungen der einschlägigen Verbände den Anforderungen genügen werden.

Der Titel des  § 5 MediationsG im aktuell diskutierten Entwurf zum Mediationsgesetz lautet „Aus-und Fortbildung des Mediators; zertifizierter Mediator„. Der Absatz 1 wurde ergänzt um Ausbildungsinhalte, der neue Absatz 2 spricht dabei erstmals vom zertifizierten Mediator, wenn dieser eine Ausbildung  abgeschlossen hat, die einer noch zu verabschiedenden Rechtsverordnung entsprechen.

Aktuelle Änderungen im Gesetzentwurf des Mediationsgesetzes

Der Ausschußdrucksache Nr. 17(6)151 des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zufolge werden heute voraussichtlich folgende Änderungen am Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz beschlossen.

1. Ende der gerichtsinternen Mediation

Die derzeit in § 1 Abs. 1 MediationsG vorgesehene Differenzierung nach außergerichtlicher Mediation, gerichtsnaher Mediation und gerichtsinterner Mediation entfällt vollständig. Dementsprechend werden auch allen anderen Regelungen des Entwurfes diesbezüglich angepaßt

Der Grund liegt darin, dass das Gesetz noch stärker die außergerichtliche Mediation fördern soll. Aus diesem Grund will der Rechtsausschuß in seiner Vorlage die bisherige in vielen Pilotprojekten vorgesehenen Modelle der gerichtsinternen Mediation nicht mehr weiter zulassen sondern ein der richterlichen Tätigkeit verwandteres Modell der Güterichter etablieren. Gerade diese Änderung wird von vielen Gegner der gerichtsinternen Mediation unterstützt und wurde insbesondere während der letzten Monate intensiv diskutiert.

Die bestehenden Projekte zur gerichtsinternen Mediation in Zivilrechtlichen Streitigkeiten, in Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten, Finanzgerichten und Arbeitsgerichten bleiben nur noch ein Jahr zulässig und können nicht wie im ursprünglichen Entwurf durch Rechtsverordnungen der Länder fest etabliert werden

2. Hinweispflicht auf fachliche Beratung

In § 2 Abs. 6 wird die bisherige Sollvorgabe, dass der Mediator auf die Möglichkeiten einer fachlichen Beratung zur Überprüfung einer Vereinbarung hinweisen soll, zu einer Hinweispflicht erhoben.

Hier wird insbesondere die Empfehlung aus den Sachverständigen-Stellungnahmen unterstützt, bei einer Mediation ohne rechtliche Begleitung vor Abschluss einer Vereinbarung rechtliche Berater hinzuzuiehen.

3. Einführung des zertifizierten Mediators

Neben dem Mediator wird gemäß Absatz 2 zu § 5 MediationsG ein zertifizierter Mediator eingeführt werden.

Für diese Zertifizierung wird der Abschluß einer qualifizierten Ausbildung in Abs. 1 weiter detailliert in dem Vorgaben gemacht werden, welche Regelinhalte eine solche Mediationsausbildung umfassen soll. Dazu sollen gehören Grundlagen über Mediation, Ablauf und Rahmenbedingungen, Verhandlungs- und Kommunikatinstechniken, Wissen über Konfliktkompetenz, rechtliche Inhalte zum Recht der Mediation selbst und der Rolle des Rechts in der Mediation sowie praktische Erfahrungen und Supervision.

4. Rechtsverordnung zu Ausbildungsanforderungen

Es soll nach § 6 MediationsG eine Rechtsverordnung mit näheren Bestimmungen über die Ausbildungs- und Fortbildungsanforderungen sowie Anforderungen an Ausbildungsträger durch das BMJ entstehen, die die Voraussetzungen zum zertifizierten Mediator regelt.

In der Begründung heißt es dazu, dass die Verordnung erst ein Jahr nach ihrem Erlass in Kraft treten sollte und somit den Verbänden und Kammern der einschlägigen Berufsgruppen genügend Gelegenheit gegeben werden soll, sich untereinander auf eine gemeinsame Vorgehensweise abzustimmen.

5. Ausbildung zum zertifizierten Mediator umfaßt mindestes 120 Stunden

Es wird erstmals ein Ausbildungsrahmen von mindestens 120 Stunden vorgeschlagen

In der Begründung zu § 6 wird Bezug genommen auf die Ergebnisse des Arbeitskreises „Zertifizierung für MediatorInnen und Mediatoren“ und in Erweiterung dessen ein Rahmen von 120 Stunden vorgeschlagen. Zusätzlich wird Praxiserfahrung, Supervision und der Nachweis von Fällen als Voraussetzung der Zertifizierung genannt. Auch zu Übergangsregelungen gibt die Begründung Hinweise.

6. Evaluierung nach fünf Jahren

Es wird nach § 8 MediationsG eine Evaluation des Gesetzes fünf Jahre nach Inkrafttreten geben über Auswirkungen auf die Entwicklung der Mediation sowie ggf. notwendige Anpassungen bezüglich der Regelung zu Aus- und Fortbildung von Mediatoren.

7. Kein gesondertes Verfahren zur Vollstreckbarkeit

Der im bisherigen Gesetzentwurf im neuen § 796d ZPO vorgesehenen zusätzlichen Weg, die Vollstreckbarkeit einer Abschlussvereinbarung durch (einvernehmlichen) Antrag beim Amtsgericht zu ermöglichen, wird gestrichen.

Damit wird den Kritikern des Gesetzentwurfes gefolgt, die die rechtliche Prüfung der Wirksamkeit einer Vereinbarung nicht allein den Amtsgerichten überlassen wollten. Laut Begründung reichen die bisher im Gesetz vorgesehenen Regelungen der §§ 794 ZPO aus, um den Anforderungen der EU Richtlinie zu genügen.

8. Mediation in finanzgerichtlichen Verfahren

Auch für finanzgerichtliche Verfahren wird ausdrücklich die Möglichkeit einer Mediation oder anderer außergerichtlicher Konfliktbeilegungsverfahren aufgenommen.

Zum weiteren Vorgehen

Wann der ggf. erfolgte Beschluss des Rechtsausschusses zu einer Vorlage des Gesetzentwurfes in 2. und 3. Lesung in den Bundestag kommt ist derzeit weiterhin offen. In dieser Woche ist er jedenfalls nicht auf der Tagesordnung. Ggf. wird die letzte Sitzungswoche vom 14.-16.12. diesen Jahres ja noch eine Entscheidung bringen.

 

Vorstellung Institut für die Entwicklung personaler und interpersonaler Kompetenzen (INeKO), Köln

Das Institut für die Entwicklung personaler und interpersonaler Kompetenzen (INeKO) ist eine wissenschaftliche Einrichtung an der Universität zu Köln. Absolventen und Studierenden der Universität zu Köln sowie anderer Hochschulen wird am INeKO die Möglichkeit geboten, das eigene akademische Profil durch qualitativ hochwertige und Aus- und Weiterbildungen zu einem fairen Teilnahmebeitrag zu ergänzen und zu optimieren.

Das Zentrum für die Ausbildung in Mediation (ZAM) des INeKO bietet seit einigen Jahren berufs- bzw. studienbegleitende Ausbildungen in Mediation für Hochschulabsolventen/innen und Studierende der Fächer Psychologie, Medizin, Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Pädagogik, Sozialpädagogik und –arbeit sowie benachbarter Studiengänge an.

Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung wird das Zertifikat „Geprüfte Mediatorin“/„Geprüfter Mediator“ unter Benennung der inhaltlichen Schwerpunkte und erbrachten Leistungen erworben.

Die inhaltlichen Schwerpunkte der Ausbildung finden Sie auf www.mediationsausbildung-finden.de in der Rubrik Ausbildungsinstitute

Die Ausbildung umfasst insgesamt 190 Zeitstunden und erstreckt sich über 11 Module, die an Wochenenden im monatlichen Abstand stattfinden. Die Ausbildung ist an den Standards der
deutschen Bundesverbände
für Mediation ausgerichtet. Da die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Regel ganz unterschiedliche Studien- und Berufshintergründe haben, ist die Ausbildung so angelegt, dass alle notwendigen Grundlagen in der Ausbildung vermittelt werden, um einen übereinstimmenden Kenntnisstand sicherzustellen. Aus diesem Grund erfordert die Teilnahme an der Ausbildung keine spezifischen Vorkenntnisse.

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird die Möglichkeit geboten, ein umfassendes theoretisches Wissen über die Inhalte und Methoden der Mediation und fundierte praktische Kompetenzen zu erwerben. Es gibt daher neben dem theoretischen Unterricht auch viele Gelegenheiten, durch Praxiseinheiten Erfahrungen zu sammeln und ein den Grundsätzen der Mediation angemessenes Verhalten einzuüben. Die Größe einer Ausbildungsgruppe beträgt maximal 14 Teilnehmer/innen.

Die wissenschaftliche Begleitung der Ausbildung erfolgt durch Prof. Dr. Egon Stephan, der seit mehr als 25 Jahren anerkannter Ausbilder der Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie (GwG) ist. Der Leiter des Zentrums für Ausbildung in Mediation, Dipl.-Psych. Dominic Frohn, blickt auf einige Jahre Erfahrung in der Ausbildung von ca. 250 Mediatoren/innen zurück und ist als selbstständiger Coach und Trainer vornehmlich in der Wirtschaft sowie als Lehrbeauftragter für verschiedene Hochschulen tätig. Dominic Frohn ist anerkannter Mediator BM®,anerkannter Wirtschaftsmediator BMWA® und anerkannter Ausbilder BM®. In der Mediationsausbildung werden durch die Ausbildungsleitung weitere erfahrene
Dozenten/innen aus verschiedenen Mediationsbereichen eingesetzt, sodass den Teilnehmern/innen vielfältige Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten geboten werden können. In vielen Modulen sind gleichzeitig zwei Dozentinnen/Dozenten präsent. Es wird regelmäßig zwischen Plenums- und Kleingruppenarbeit gewechselt, um die Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten optimal zu gestalten.

Nächste Ausbildungstermine:

„Geprüfte Mediatorin“/„Geprüfter Mediator“: 23 Ausbildungstage,11 Module. Beginn: 27.01.2012, Ende 25.11.2012, Ort: Köln

NEU:
Spezifische Wirtschaftsmediationsausbildung: 23 Ausbildungstage, 9 Module. Beginn: 12.09.2012, Ende 20.06.2013, Ort: Bonn

Informationen zum Institut für die Entwicklung personaler und interpersonaler Kompetenzen (INeKO), Köln finden Sie auf www.mediationsausbildung-finden.de in der Rubrik Ausbildungsinstitute und zur aktuellen Ausbildung zum Mediator auf www.mediation.de in der Rubrik Ausbildungen.

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