Ja, es gibt eine Vision der Mediation

„Ja, es gibt eine Vision der Mediation“ So faßt Arthur Trossen Vorstandsvorsitzender integrierte Mediation e.V. die Ergebnisse des internationalen Kongresses zusammen, der am 01.10.und 02.10. im Landgericht Berlin stattfand. Teilnehmer aus Russland, den USA, Bulgarien, Estland, Italien und Deutschland diskutierten 2 Tage lang über eine Vielfalt an Themen rund um das Thema Mediation. Details finden Sie hier.

Mediatoren tagen zum Mediationsgesetz – Qualitätskriterien weiterhin in der Diskussion

Am 7. und 8. Oktober richtet die Universität Jena gemeinsam mit der D.A.S. Rechtsschutzversicherungs-AG den Deutschen Mediationstag zum vierten Mal unter der Schirmherrschaft des Thüringer Justizministers aus. Erwartet werden zwischen 300 und 400 Teilnehmer.

Es  „wissen immer noch zu wenige, was Mediation bedeutet und wie sie sich nutzen lässt“ läßt Prof. Dr. Christian Fischer, der den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht der Universität Jena innehat in einer Pressemitteilung verlauten.

Der vierte Deutsche Mediationstag steht ganz im Zeichen des neuen Mediationsgesetzes, das in Kürze verabschiedet werden soll. Es geht um die rechtlichen Rahmenbedingungen der Mediation und konkrete rechtssichere Gestaltungsmöglichkeiten.

Rainer Tögel, Vorstandssprecher des Mitveranstalters D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG, erwartet angesichts des aktuellen Gesetzentwurfs kritische Diskussionen: „Soll die Mediation als echte Alternative überzeugen, muss sie sich gegen ausgereifte und anerkannte Gerichtsverfahren behaupten. Derzeit fehlen insbesondere einheitliche Standards für eine qualitativ hochwertige Ausbildung von Mediatoren. Diese Qualitätskriterien sind jedoch eine Grundvoraussetzung dafür, dass diese Art der Konfliktlösung von der Bevölkerung akzeptiert wird und sich durchsetzen kann.“

Ausbildungen zum Mediator, die die Anforderungen des Gesetzentwurfs berücksichtigen, gibt es nach Aussage einiger Ausbildungsinsitute heute bereits. Eine Übersicht über Ausbildungsangebote findet man auf dem Portal www.mediation.de in der Rubrik Ausbildung. Dort werden auch Seminare, Weiterbildungen und Fortbildungen zum Mediator geführt. Ausbildungsinstitute werden wir ab sofort in lockerer Folge in diesem Blog darstellen und die Vorstellung auf der Seite www.mediationsausbildung-finden.de in der Rubrik Ausbildungsinstitute dokumentieren.

Auf der Seite www.mediator-finden.de findet man heute bereits das größte Mediatorenverzeichnis in Deutschland, dort kann in der erweiterten Mediatorensuche nach Ausbildungsumfang und Zertifizierung in der Auswahl eines Mediators differenziert werden. Dieses Mediatorenregister ist vorbereitet, auch die Anforderungen, die sich aus dem Mediationsgesetz ergeben, als zusätzliches Auswahlkriterium diekt aufzunehmen.

Hier wird es in der Einführunsgphase des Gesetzes sicherlich ausreichend Diskussionen mit den Rechtsschutzversicherungen geben, wann die Kosten welchen Mediators tatsächlich von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Eine erste Übersicht über Rechtschutzversicherungen, die Mediation abdecken findet man ebenfalls auf dem Portal www.mediator-finden.de in der Rubrik Rechtsschutz.

Mediation und Schlichtung in der Touristik

Das Spezialportal www.mediator-finden.de zur Mediatorensuche ist seit 2011 erfolgreich im Markt. Die Resonanz am Anbietermarkt der Mediatoren ist sehr gut. Inzwischen sind bereits über 3.300 Mediatoren im Portal verzeichnet, es ist somit seit Start das größte Verzeichnis für dieses spezielle Angebot in Deutschland.
Mediation als Alternative zu zeitaufwändigen und kostenträchtigen Gerichtsverfahren hat in den letzten Monaten zunehmend an Bekanntheit zugelegt, nicht zuletzt durch den Einsatz von Heiner Geißler als Schlichter im Stuttgart21 Verfahren.
Ein wichtiges Anwendungsfeld ist auch die Tourismusbranche. Geschäftsbeziehungen zwischen Reisebüro und Veranstalter, Veranstalter und Leistungsträger und natürlich auch zwischen Unternehmen der Branche und ihren Dienstleistern wie z.B. Softwarehäuser sind in der Regel auf Langfristigkeit angelegt. Da macht es für beide Konfliktparteien Sinn in einem außergerichtlichen Verfahren eine nachhaltige Einigung zu erzielen. Natürlich bietet sich Mediation auch als effizienter Weg zur Lösung von Konflikten und im innerbetrieblichen Bereich so z.B. bei Teamkonflikten an.

gerichtliche Mediation wird kostenpflichtig

Einem Artikel der Financial Times Deutschland vom 15.07.2011  zufolge fordern die Rechtsexperten der Union und FDP , das auch die Richtermediation kostenpflichtig werden soll. In Erwägung gezogen wird dabei ein Stundensatz von 80-100 €. Im Prinzip ist diese Anregung zu befürworten, wobei die angestrebeten Stundensätze es freiberuflich tätigen Mediatoren immer noch nicht erlauben, wirtschaftlich zu konkurrenzfähigen Preise zu arbeiten.

Eine Mediationskostenhilfe ist dem Artikel zufolge nach wie vor nicht im Gespräch.

Geeinigt haben sich FDP und Union angeblich bereits auf gesetzliche Mindeststandards für Aus- und Fortbildung in Höhe von 120 Stunden. Dieses wird vielen Mediatoren immer noch als zu wenig erscheinen, auf der anderen Seite wird es einen Boom an Zusatzausbildungen für Rechtsanwälte bedingen, bei denen heute nur 90 Stunden vorgesehen sind.

Diese Zusatzausbildungen werden sobald sie konzipiert sind, sicherlich  auch im Portal http://www.mediation.de zu finden sein bzw. bei www.mediationsausbildung-finden.de.

Alternative Streitbeilegungsverfahren (ADR)

Die EU-Kommission hat am 18.01.2011 folgende Meldung veröffentlicht:

Verbraucher: Streitigkeiten schneller, kostengünstiger und problemloser außergerichtlich beilegen

Wenn es zu Streitigkeiten in Bezug auf eine Ware oder eine Dienstleistung kommt, können die Verbraucher zur Beilegung dieser Streitigkeiten das ADR-Verfahren in Anspruch nehmen.

John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärte: „Alle Verbraucher in der EU müssen Zugang zu einem einfachen, schnellen und kostengünstigen Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten mit Gewerbetreibenden haben.“

Bestimmendes Merkmal dieses Verfahrens ist die außergerichtliche Einigung.

Ein neutraler Dritter – ein Schlichter oder ein Mediator – schlägt dabei eine Lösung vor oder bringt die Parteien zusammen, damit sie gemeinsam eine Lösung finden. ADR-Verfahren umfassen weder die Systeme der Unternehmen für Kundenbeschwerden noch die direkte gütliche Einigung zwischen Verbraucher und Gewerbetreibendem und auch keine gerichtlichen Mediationsverfahren. Im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung werden vor allem Einzelfälle bearbeitet. Wenn diese ähnlich geartet sind, können auch mehrere Einzelfälle zusammengefasst werden.

Gegenwärtig gibt es in der EU mindestens 750 verschiedene ADR-Systeme.

Um ein EU-weites System einrichten zu können, wie es das Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 vorsieht, sind daher weitere Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich.

Die Ergebnisse der Konsultation, die bis zum 15. März 2011 gelaufen ist, werden in die Gestaltung des Kommissionsvorschlags für einen Rechtsakt einfließen, der im November 2011 vorgelegt werden soll.

Weitere Informationen

Mediationsgesetz im Rechtssauschuss

Am 25.05.2011 fand die Anhörung der Sachverständigen zum Mediationsgesetz im Rechtsausschuß des Bundestages statt.

Die Stellungnahmen der Sachverständigen sind auf der Internetseiten des Bundestages veröffentlicht worden.

Highlights der 1. Lesung zum Mediationsgesetz im Bundestag

Bei der  1. Lesung zum mediationgesetz  im Bundestag am 14.04. wurden im wesentlichen die schon vielfach genannten Kritikpunkte bezüglich der Ausbildungs und Qualitätsstandards und der fehlenden Mediationskostenhilfe genannt. Außerdem wurden wieder Stimmen laut, die die gerichtliche Mediation unangemessen gefördert sehen.

Weitere Details findent man auf der Webseite des Bundesjustizministeriums.

Mediationsgesetz: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates

Die Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf des Mediationsgesetzes liegt inzwischen vor und ist hier zu finden

Gesetzgebungsverfahren zum Mediationsgesetz schreitet voran

Am Donnerstag, 14. April ab 16:45 soll der Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz im Bundestag in 1. Lesung beraten werden. Hierfür steht die Drucksache 17/5335 vom 01.04.2011 im Internet zum Abruf bereit.

Gesamtverband der Versicherungswirtschaft steht dem Mediationsgesetz grundsätzlich positiv gegenüber, bemängelt aber fehlende Regelungen zu Qualitätsstandards

In einer Stellungnahme zum Mediationsgesetz des GDV (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft) bemängelt dieser „dass der Regierungsentwurf keine Regelungen zu Qualitätsstandards für Mediatoren und Mediatorinnen vorsieht“. Weiter heißt es dort: „Es sei zumindest erforderlich, dass Kenntnisnachweise u. a. über den Ablauf des Verfahrens, Verhandlungstechniken, aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen erbracht werden. Der Verbraucher muss Vertrauen in das Verfahren und die Fähigkeiten des Mediators haben, damit sich die Mediation gegen ein gerichtliches Verfahren behaupten kann.“

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