Mediationsgesetz: Kompromiss im Vermittlungsausschuss

Eine Verabschiedung des Mediationsgesetzes in dieser Legislaturperiode ist nun sehr wahrscheinlich, nachdem heute im Vermittlungsauschuss eine entsprechende Beschlussempfehlung zum  Mediationsgesetz für den Bundesrat und den Bundestag verfasst wurde.

Hier der Originaltext der Pressemitteilung des deutschen Bundesrates

“ Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute einen Kompromiss im Streit um das neue Mediationsgesetz erzielt. Der Einigungsvorschlag stellt klar, dass auch weiterhin die gerichtsinterne Streitschlichtung durch einen Güterichter möglich ist. Dieser darf bei der Güteverhandlung alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Die Bezeichnung Mediator ist künftig allerdings außergerichtlichen Streitschlichtern vorbehalten. Eine Öffnungsklausel erlaubt es den Ländern, eigene Kostenregelungen zu treffen, um Gebühren beim einvernehmlichen Abschluss eines Gerichtsverfahrens zu ermäßigen.

Der Vermittlungsausschuss greift mit seinem Vorschlag die Kritik der Länder am ursprünglichen Bundestagsbeschluss teilweise auf – sie hatten bemängelt, dass das Gesetz nach einer Übergangszeit nur noch außergerichtliche Mediation zulasse, obwohl gerade die gerichtsinterne Mediation ein erfolgreiches Instrument der Streitschlichtung geworden sei.

Der Einigungsvorschlag muss noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Beide Häuser befassen sich voraussichtlich bereits in dieser Woche mit dem Gesetz.“

Die nächste Sitzung des Bundesrates ist für Freitag, den 29. Juni 2012, 21.00 Uhr geplant, derzeit ist dieser Punkt noch nicht auf der Tagesordnung.

Die nächsten Sitzungen des Bundestages sind geplant für Donnerstag und Freitag dieser Woche. Die aktuelle Tagesordnung, die im Moment (27.06.2012 23:30 Uhr) den Punkt Mediationsgesetz noch nicht enthält, ist nachfolgenden Links zu entnehmen.

Eine genaue Analyse der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum  Mediationsgesetz die hier  im Originaltext nachzulesen ist, folgt bei uns in den nächsten Tagen.

 

Einen guten Überblick über die Chancen und Auswirkungen des Mediationsgesetzes findet man in meiner aktuellen Veröffentlichung. Die dort gemachten Ausführungen beziehen sich zwar auf den Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz vom  15.12.2012 der am vom Deutschen Bundestag einstimmig beschlossen wurde, werden aber durch die aktuelle Beschlußempfehlung nicht tangiert, weil diese sich lediglich auf die Themenstellung der Mediation bzw. Güteverhandlung nach Methoden der Mediation beziehen.

Den besten Überblick über den deutschen Mediationsmarkt findet man auf den Seiten www.mediation.de, dort insbesondere Ausbildungsangebote und einen Überblick über Mediationsverbände, Mediationsvereine und andere Organisationen und auf der Seite www.mediator-finden.de mit dem größten deutschen Mediatorenverzeichnis. Dort sind über 3.500 Mediatoren verzeichnet u.a. auch auf regionalen Seiten z.B. für die Städte Berlin, Braunschweig, Bremen, Düsseldorf, Essen, Esslingen, Freiburg, Göttingen, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Lübeck, München, Nürnberg und Rostock. Außerdem werden für einige Großstädte Informationen zu lokalen Mediationsszzene dort veröffentlicht, so u.a. für Hamburg.

 

 

 

 

Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung.

Der vollständige Text des Entwurfs des „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ mit Stand vom 09.12.2011 ist jetzt vollständig auf mediation.de und mediator-finden.de einzusehen.

Folgende Bestandteile hat das Gesetz
Artikel 1
Mediationsgesetz (MediationsG)

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Verfahren; Aufgaben des Mediators

§ 3 Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen

§ 4 Verschwiegenheitspflicht

§ 5 Aus- und Fortbildung des Mediators ; zertifizierter Mediator

§ 6 Verordnungsermächtigung

§ 7 Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation

§ 8 Evaluierung

§ 9  Übergangsbestimmung

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 7
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 8
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

 

Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zum Mediationsgesetz liegt vor

In der Zwischenzeit liegt auch offiziell die Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zum Mediationsgesetz für die Sitzung des Bundestages am 15.12.2011 vor. Sie kann auf dem Server des Bundestags abgerufen werden.

Diese Vorlage entspricht dem Gesetzentwurf vom 12.01.2011 geändert um die Änderungen aus dem Beschluss des Rechtsausschusses vom 30.11.2011, über die wir bereits in unserem Blog berichtet haben.

Nunmehr ist in der Sitzung am 15.12.2011 mit der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag zu rechnen.

Bleibt die gerichtsinterne Mediation erhalten?

Im Moment laufen spannende Diskussionen dazu, ob die gerichtsinterne Mediation erhalten bleibt oder nicht. Auf dem Mediationstag am 07.10. und 08.10. in Jena wurde dieses Thema heiß diskutiert zwischen Wissenschaftlern aus unterschiedlichen Hochschulen, Anwälten als Gegner der gerichstinternen Mediation (zumindest solange diese im Wettebwerb mit außergerichtlicher Mediation auch noch Wettbewerbsvorteile auf der Kostenseite hat) und Vertretern der Gerichtsbarkeit, die auf der Basis der ersten Erfahrungen die Fortführung propagierten.

Am Rande des Mediationstages wurden dann auch Gerüchte laut, dass die Passagen des geplanten Mediationsgesetzes, die die gerichtsinterne Mediation regeln, aus dem Gesetz herausgenommen werden sollen. Derzeit ist nicht zu erfahren, was der Gesetzgeber wirklich plant, die für letzte Woche angesetzten Tagesordnungspunkte dazu sowohl im Rechtssauschuß am 19.Okober als auch im Bundestag am 20. Oktober wurden kurzfristig von der Tagesordnung genommen.

Um so mehr erstaunt ein Beitrag in der Welt Online vom 19.10. in dem unter der Überschrift „Gerichtsinterne Mediation bleibt erhalten“ folgender Satz steht:

„Der Deutsche Bundestag entscheidet in Kürze über ein neues Mediationsgesetz, das die Abschaffung der gerichtsinternen Mediation vorsieht.“

Dazu werden dann aber der Justizstaatssekretär des Justizministeriums des Landes Schleswig Holstein Michael Dölp und der Präsident der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Michael Prox in einer gemeinsamen Stellungnahme mit folgender Aussage zitiert: „Im Interesse einer bürgernahen Justiz sollte die so genannte gerichtsinterne Mediation auch in Zukunft erhalten bleiben.“

Wunschdenken oder der Versuch die bundespolitischen Diskussionen in letzter Minute noch zu beeinflussen?

 

Wir werden sehen, es bleibt spannend.

Donnerstag 20.10. gegen 19.10 Uhr Entscheidung zum Mediationsgesetz ?

Leider wurde der Punkt von der Tagesordnung genommen

Hier der ursprüngliche Beitrag:

 

In der Vorschau des Bundestages zur nächsten Sitzungswoche wird erläutert, was am Donnerstag nächster Woche zum Mediationsgesetz auf der Tagesordnung steht.

 

“ Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung: Gegen 19.10 Uhr entscheidet der Bundestag über einen Gesetzentwurf (17/5335, 17/5496), den die Regierung eingebracht hat, um Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern. Das Gesetz soll die Vollstreckbarkeit von in einer Mediation geschlossenen Vereinbarungen erleichtern, Mindestanforderungen an Mediatoren regeln und Modellprojekte ermöglichen. Für die Debatte vor der Abstimmung stehen 30 Minuten zur Verfügung.“

Bisher ist nicht ersichtlich, ob in der Sitzung noch der ursprüngliche Entwurf aus dem April diskutiert wird oder ein angepasster Entwurf zur Abstimmung kommt. Es bleibt spannend.

In unserem Blog auf www.mediation.de und www.mediator-finden.de sowie www.mediationsausbildung-finden.de werden wir zeitnah berichten.

Justizminister von Thüringen fordert stärkere Verankerung von Qualitätsstandards für Mediation

Auf dem Deutschen Mediationstag 2011 sprach Dr. Holger Poppenhäger, Justizminister des Landes Thüringen in seiner Eröffnungsrede die kontroversen Punkte an, die derzeit im Gesetzgebungsverfahren zum deutschen Mediationsgesetz diskutiert werden.

Neben der Diskussion um die gerichtsinterne Mediation, und die Unterstützung durch eine Mediationskostenhilfe widmete er breiten Raum der Diskussion um die Qualitätsstandards. Aus seiner Sicht „genügt jedoch die gegenwärtige Regelung in §5 des Gesetzentwurfes zur Aus- und Fortbildung nicht, um den Vorgaben der Mediationsrichtlinie gerecht zu werden. “

Er plädiert dabei nicht für eine rigorose Regelung sondern einen behutsamen Umgang mit dem Thema, so zum Beispiel könne die Verankerung wenn schon nicht im Gesetz „zumindest über eine Verordnungsermächtigung erfolgen“. Eine komplette Verlagerung auf eines Zertifizierungssystems in die private Wirtschaft sieht er kritisch, weil er dabei eine Einigung auf den kleinsten aller Anforderungskataloge befürchtet.

Es bleibt damit spannend, was voraussichtlich am 20.10.2011 im Bundestag vorgestellt wird, wenn der Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung beraten wird. Wir beobachten diese Diskussion sehr intensiv, u.a. weil wir als Betreiber des größten deutschen Mediatorenregister www.mediator-finden.de sowie des umfassendsten Ausbildungsverzeichnisses www.mediationsausbildung-finden.de sowie Informationsportals www.mediation.de natürlich sofort diese Anforderungen aufnehmen werden und somit Mediatoren und Ausbildungsinstituten die Chance bieten, sich entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zu positionieren und darstellen zu lassen.

Mediationsgesetz erneut im Bundestag

Der Tagesordung zur 133. Sitzung des deutschen Bundestages ist zu entnehmen, dass für die Sitzung am Donnerstag den 20.10.2011 die zweite und dritte Beratung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeteiligung eingeplant ist.

Das Mediationsgesetz, wurde in erster Lesung am 14.04. 2011 beraten und zurückverwiesen an den Rechtsausschuß. Die unterschiedlichen Positionen aus Bundesrat und Bundestag ließen zu diesem Zeitpunkt keinen einfachen Konsens erwarten.

Die Links zur Stellungnahme des Bundesrates zum Mediationsgesetz und zur Gegenantwort der Bundesregierung zum Mediationsgesetz sind in unserem Blog zu finden. Die größten Differenzen ergaben sich in Bezug auf die gerichtsinterne Mediation und die Qualitäts- bzw. Qualifikationsstandards für Mediatoren.

Die Stellungnahmen der Sachverständigen, die in der öffentlichen Sitzung des Rechtsausschußes am 25.05.2011 vorgetragen wurden, findet man auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags. Die entsprechenden Links sind unserem Blogbeitrag vom 29.05.2011 zu entnehmen.

Mediatoren tagen zum Mediationsgesetz – Qualitätskriterien weiterhin in der Diskussion

Am 7. und 8. Oktober richtet die Universität Jena gemeinsam mit der D.A.S. Rechtsschutzversicherungs-AG den Deutschen Mediationstag zum vierten Mal unter der Schirmherrschaft des Thüringer Justizministers aus. Erwartet werden zwischen 300 und 400 Teilnehmer.

Es  „wissen immer noch zu wenige, was Mediation bedeutet und wie sie sich nutzen lässt“ läßt Prof. Dr. Christian Fischer, der den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht der Universität Jena innehat in einer Pressemitteilung verlauten.

Der vierte Deutsche Mediationstag steht ganz im Zeichen des neuen Mediationsgesetzes, das in Kürze verabschiedet werden soll. Es geht um die rechtlichen Rahmenbedingungen der Mediation und konkrete rechtssichere Gestaltungsmöglichkeiten.

Rainer Tögel, Vorstandssprecher des Mitveranstalters D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG, erwartet angesichts des aktuellen Gesetzentwurfs kritische Diskussionen: „Soll die Mediation als echte Alternative überzeugen, muss sie sich gegen ausgereifte und anerkannte Gerichtsverfahren behaupten. Derzeit fehlen insbesondere einheitliche Standards für eine qualitativ hochwertige Ausbildung von Mediatoren. Diese Qualitätskriterien sind jedoch eine Grundvoraussetzung dafür, dass diese Art der Konfliktlösung von der Bevölkerung akzeptiert wird und sich durchsetzen kann.“

Ausbildungen zum Mediator, die die Anforderungen des Gesetzentwurfs berücksichtigen, gibt es nach Aussage einiger Ausbildungsinsitute heute bereits. Eine Übersicht über Ausbildungsangebote findet man auf dem Portal www.mediation.de in der Rubrik Ausbildung. Dort werden auch Seminare, Weiterbildungen und Fortbildungen zum Mediator geführt. Ausbildungsinstitute werden wir ab sofort in lockerer Folge in diesem Blog darstellen und die Vorstellung auf der Seite www.mediationsausbildung-finden.de in der Rubrik Ausbildungsinstitute dokumentieren.

Auf der Seite www.mediator-finden.de findet man heute bereits das größte Mediatorenverzeichnis in Deutschland, dort kann in der erweiterten Mediatorensuche nach Ausbildungsumfang und Zertifizierung in der Auswahl eines Mediators differenziert werden. Dieses Mediatorenregister ist vorbereitet, auch die Anforderungen, die sich aus dem Mediationsgesetz ergeben, als zusätzliches Auswahlkriterium diekt aufzunehmen.

Hier wird es in der Einführunsgphase des Gesetzes sicherlich ausreichend Diskussionen mit den Rechtsschutzversicherungen geben, wann die Kosten welchen Mediators tatsächlich von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Eine erste Übersicht über Rechtschutzversicherungen, die Mediation abdecken findet man ebenfalls auf dem Portal www.mediator-finden.de in der Rubrik Rechtsschutz.

gerichtliche Mediation wird kostenpflichtig

Einem Artikel der Financial Times Deutschland vom 15.07.2011  zufolge fordern die Rechtsexperten der Union und FDP , das auch die Richtermediation kostenpflichtig werden soll. In Erwägung gezogen wird dabei ein Stundensatz von 80-100 €. Im Prinzip ist diese Anregung zu befürworten, wobei die angestrebeten Stundensätze es freiberuflich tätigen Mediatoren immer noch nicht erlauben, wirtschaftlich zu konkurrenzfähigen Preise zu arbeiten.

Eine Mediationskostenhilfe ist dem Artikel zufolge nach wie vor nicht im Gespräch.

Geeinigt haben sich FDP und Union angeblich bereits auf gesetzliche Mindeststandards für Aus- und Fortbildung in Höhe von 120 Stunden. Dieses wird vielen Mediatoren immer noch als zu wenig erscheinen, auf der anderen Seite wird es einen Boom an Zusatzausbildungen für Rechtsanwälte bedingen, bei denen heute nur 90 Stunden vorgesehen sind.

Diese Zusatzausbildungen werden sobald sie konzipiert sind, sicherlich  auch im Portal http://www.mediation.de zu finden sein bzw. bei www.mediationsausbildung-finden.de.

Mediationsgesetz im Rechtssauschuss

Am 25.05.2011 fand die Anhörung der Sachverständigen zum Mediationsgesetz im Rechtsausschuß des Bundestages statt.

Die Stellungnahmen der Sachverständigen sind auf der Internetseiten des Bundestages veröffentlicht worden.

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